Wiener Neustädter Blutgericht (1522): Unterschied zwischen den Versionen

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Sofort nach dem Tod des Kaisers sagte sich die Mehrheit der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" auf dem Landtag in Wien (28. Jänner-10. Februar 1519) vom alten "niederösterreichischen Regiment" los und bildeten ein "neues Regiment" mit insgesamt 64 Abgeordneten, wobei jede Ständekurie 16 von diesem stellte. 4 der Abgeordneten aus jeder Kurie bildeten die eigentliche Landesregierung (den "Landrat"). Von den Abgeordneten der städtischen Kurie stellte die Stadt Wien die Hälfte im Plenum, zu ihren acht Abgeordneten im "Landrat" gehörten [[Martin Siebenbürger]] und [[Paul Keck#Herkunft und Familie|Martin Keck]].<ref name ="salomon">[http://www.gerhard-salomon.at/d0406wir.html Die Wirren nach dem Tode Kaiser Maximilians I.], Gerhart Salomon.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref>  In der Folge wurde das "niederösterreichische Regiment" aus der Stadt Wien, wo es seinen Sitz hatte, verjagt<ref name ="gedächtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/wiener-neustadt.html?tx_gdl_gdl%5Bbesonderheit%5D=117&cHash=2448182dd21e8621bb4f9f3c9b8c0d52 "Wiener Neustädter Blutgericht" 1522], Gedächtnis des Landes Niederösterreich.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> und zog sich nach Wiener Neustadt zurück.<ref name ="salomon"/> Auch in den Herzogtümern Steier, Kärnten, Österreich "ob der Enns" und Krain bildeten sich ähnliche ständische Regimenter.<ref name ="salomon"/> Das "neue Regime" wurde als provisorische Lösung für die Zeit bis zur endgültigen Regierungsübernahme von Karl V. oder seinem Bruder Ferdinand I. präsentiert.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|5|638||Wiener Neustädter Blutgericht}}</ref>
Sofort nach dem Tod des Kaisers sagte sich die Mehrheit der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" auf dem Landtag in Wien (28. Jänner-10. Februar 1519) vom alten "niederösterreichischen Regiment" los und bildeten ein "neues Regiment" mit insgesamt 64 Abgeordneten, wobei jede Ständekurie 16 von diesem stellte. 4 der Abgeordneten aus jeder Kurie bildeten die eigentliche Landesregierung (den "Landrat"). Von den Abgeordneten der städtischen Kurie stellte die Stadt Wien die Hälfte im Plenum, zu ihren acht Abgeordneten im "Landrat" gehörten [[Martin Siebenbürger]] und [[Paul Keck#Herkunft und Familie|Martin Keck]].<ref name ="salomon">[http://www.gerhard-salomon.at/d0406wir.html Die Wirren nach dem Tode Kaiser Maximilians I.], Gerhart Salomon.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref>  In der Folge wurde das "niederösterreichische Regiment" aus der Stadt Wien, wo es seinen Sitz hatte, verjagt<ref name ="gedächtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/wiener-neustadt.html?tx_gdl_gdl%5Bbesonderheit%5D=117&cHash=2448182dd21e8621bb4f9f3c9b8c0d52 "Wiener Neustädter Blutgericht" 1522], Gedächtnis des Landes Niederösterreich.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> und zog sich nach Wiener Neustadt zurück.<ref name ="salomon"/> Auch in den Herzogtümern Steier, Kärnten, Österreich "ob der Enns" und Krain bildeten sich ähnliche ständische Regimenter.<ref name ="salomon"/> Das "neue Regime" wurde als provisorische Lösung für die Zeit bis zur endgültigen Regierungsübernahme von Karl V. oder seinem Bruder Ferdinand I. präsentiert.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|5|638||Wiener Neustädter Blutgericht}}</ref>


=== Einsetzung des "Obersten Regiments" durch Karl V. ===
=== Die Erbhuldigung an das "Oberste Regiment" ===
Eine aus diesen Ausschüssen gebildete Abordnung verhandelte von 6. November bis 16. Dezember 1519 in [[w:Barcelona|Barcelona]] mit Karl V. um die Anerkennung des "neuen Regiments" und die Zusage auf die Bildung einer neuen Regierung in den "österreichischen Erblanden". Karl V. setzte ein "oberstes Regiment" ein, dass am 27. Juli 1519 mit der Vertretung von ihm und seinem Bruder Ferdinand bis zur Ankunft im gesamten Reich betraut wurde. Die Entmachtung des "alten Regiments" in den "österreichischen Erblanden" wurde von ihm still schweigend gebilligt. Das "oberste Regiment" nahm im Jänner und Februar 1520 die Erbhuldigung für die Herzogtümer Kärnten, Steier und Österreich "ob der Enns" entgegen. Im Juli 1520 leisteten auch die Herzogtümer Österreich "unter der Enns" und Krain die Erbhuldigung. Im September und Oktober 1520 wurden die provisorischen Ausschüsse der Landstände aufgelöst.<ref name ="czeike"/>
Eine aus diesen Ausschüssen gebildete Abordnung verhandelte von 6. November bis 16. Dezember 1519 in [[w:Barcelona|Barcelona]] mit Karl V. um die Anerkennung des "neuen Regiments" und die Zusage auf die Bildung einer neuen Regierung in den "österreichischen Erblanden". Karl V. setzte ein "oberstes Regiment" ein, dass am 27. Juli 1519 mit der Vertretung von ihm und seinem Bruder Ferdinand bis zur Ankunft im gesamten Reich betraut wurde. Die Entmachtung des "alten Regiments" in den "österreichischen Erblanden" wurde von ihm still schweigend gebilligt. Das "oberste Regiment" nahm im Jänner und Februar 1520 die Erbhuldigung für die Herzogtümer Kärnten, Steier und Österreich "ob der Enns" entgegen. Im Juli 1520 leisteten auch die Herzogtümer Österreich "unter der Enns" und Krain die Erbhuldigung. Im September und Oktober 1520 wurden die provisorischen Ausschüsse der Landstände aufgelöst.<ref name ="czeike"/>


Die Erbhuldigung der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" und besonders der Stadt Wien stieß zunächst auf Schwierigkeiten und fand erst am 9. Juli 1520 statt. Bei der Erbhuldigung der Stadt Wien, die erst am am 11. Juli 1520 erfolgte, kam "oberste Regiment" der Stadt Wien insofern entgegen, als dass ihre Vertreter den Eid mit dem Zusatz leisten durften, dass man dem "alten Regiment" keinen Gehorsam mehr schulde. Der damalige Wiener Stadtanwalt [[w:Johannes Cuspinian|Hans Cuspinian]], Georg Schrättl, Jost Welling, [[Wolfgang Treu]], [[Hans Süß]] und [[w:Marx Treitzsaurwein||Marx Treytz-Saurwein]] machten allerdings vom Zusatz zur Eidesformel keinen Gebrauch. Am 13. Juli 1520 erzwang der Ausschuss der Stadt Wien die Ausweisung von Wolfgang Treu, Hans Süß und Marx Treytz-Saurwein aus der Stadt Wien mit der Begründung, dass sie die Beschlüsse des Landrates an das alte Regiment verraten hätten.<ref name ="salomon"/>
Die Erbhuldigung der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" und besonders der Stadt Wien stieß zunächst auf Schwierigkeiten und fand erst am 9. Juli 1520 statt. Bei der Erbhuldigung der Stadt Wien, die erst am am 11. Juli 1520 erfolgte, kam "oberste Regiment" der Stadt Wien insofern entgegen, als dass ihre Vertreter den Eid mit dem Zusatz leisten durften, dass man dem "alten Regiment" keinen Gehorsam mehr schulde. Der damalige Wiener Stadtanwalt [[w:Johannes Cuspinian|Hans Cuspinian]], Georg Schrättl, Jost Welling, [[Wolfgang Treu (Bürgermeister)|Wolfgang Treu]], [[Hans Süß]] und [[w:Marx Treitzsaurwein||Marx Treytz-Saurwein]] machten allerdings vom Zusatz zur Eidesformel keinen Gebrauch. Am 13. Juli 1520 erzwang der Ausschuss der Stadt Wien die Ausweisung von Wolfgang Treu, Hans Süß und Marx Treytz-Saurwein aus der Stadt Wien mit der Begründung, dass sie die Beschlüsse des Landrates an das alte Regiment verraten hätten.<ref name ="salomon"/>


== Das "Wiener Neustädter Blutgericht" ==
== Das "Wiener Neustädter Blutgericht" ==
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