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=== Einsetzung des "Obersten Regiments" durch Karl V. === | === Einsetzung des "Obersten Regiments" durch Karl V. === | ||
Eine aus diesen Ausschüssen gebildete Abordnung verhandelte von 6. November bis 16. Dezember 1519 in [[w:Barcelona|Barcelona]] mit Karl V. um die Anerkennung des "neuen Regiments" und die Zusage auf die Bildung einer neuen Regierung in den "österreichischen Erblanden". Karl V. setzte ein "oberstes Regiment" ein, dass am 27. Juli 1519 mit der Vertretung von ihm und seinem Bruder Ferdinand bis zur Ankunft im gesamten Reich betraut wurde. Die Entmachtung des "alten Regiments" in den "österreichischen Erblanden" wurde von ihm still schweigend gebilligt. Das "oberste Regiment" nahm im Jänner und Februar 1520 die | Eine aus diesen Ausschüssen gebildete Abordnung verhandelte von 6. November bis 16. Dezember 1519 in [[w:Barcelona|Barcelona]] mit Karl V. um die Anerkennung des "neuen Regiments" und die Zusage auf die Bildung einer neuen Regierung in den "österreichischen Erblanden". Karl V. setzte ein "oberstes Regiment" ein, dass am 27. Juli 1519 mit der Vertretung von ihm und seinem Bruder Ferdinand bis zur Ankunft im gesamten Reich betraut wurde. Die Entmachtung des "alten Regiments" in den "österreichischen Erblanden" wurde von ihm still schweigend gebilligt. Das "oberste Regiment" nahm im Jänner und Februar 1520 die Erbhuldigung für die Herzogtümer Kärnten, Steier und Österreich "ob der Enns" entgegen. Im Juli 1520 leisteten auch die Herzogtümer Österreich "unter der Enns" und Krain die Erbhuldigung. Im September und Oktober 1520 wurden die provisorischen Ausschüsse der Landstände aufgelöst.<ref name ="czeike"/> | ||
Die Erbhuldigung der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" und besonders der Stadt Wien stieß zunächst auf Schwierigkeiten und fand erst am 9. Juli 1520 statt. Bei der Erbhuldigung der Stadt Wien, die erst am am 11. Juli 1520 erfolgte, kam "oberste Regiment" der Stadt Wien insofern entgegen, als dass ihre Vertreter den Eid mit dem Zusatz leisten durften, dass man dem "alten Regiment" keinen Gehorsam mehr schulde. Der damalige Wiener Stadtanwalt [[w:Johannes Cuspinian|Hans Cuspinian]], Georg Schrättl, Jost Welling, [[Wolfgang Treu]], [[Hans Süß]] und [[w:Marx Treitzsaurwein||Marx Treytz-Saurwein]] machten allerdings vom Zusatz zur Eidesformel keinen Gebrauch. Am 13. Juli 1520 erzwang der Ausschuss der Stadt Wien die Ausweisung von Wolfgang Treu, Hans Süß und Marx Treytz-Saurwein aus der Stadt Wien mit der Begründung, dass sie die Beschlüsse des Landrates an das alte Regiment verraten hätten.<ref name ="salomon"/> | |||
== Das "Wiener Neustädter Blutgericht" == | == Das "Wiener Neustädter Blutgericht" == |
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