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* [[1939]]: Mit der ''[[w:Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen|Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen]]'' wird im nationalsozialistischen ''[[w:Deutsches Reich 1933 bis 1945#Großdeutsches Reich|Großdeutschen Reich]]'' das Hören ausländischer Radiosendungen strafbar, für das Verbreiten abgehörter Nachrichten wird in besonderen Fällen [[w:Todesstrafe|der Tod angedroht]]. | * [[1939]]: Mit der ''[[w:Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen|Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen]]'' wird im nationalsozialistischen ''[[w:Deutsches Reich 1933 bis 1945#Großdeutsches Reich|Großdeutschen Reich]]'' das Hören ausländischer Radiosendungen strafbar, für das Verbreiten abgehörter Nachrichten wird in besonderen Fällen [[w:Todesstrafe|der Tod angedroht]]. | ||
* [[1941]]: Die [[w:Juden|Juden]] im Deutschen Reich werden per Polizeiverordnung gezwungen, den gelben Davidstern („[[w:Judenstern|Judenstern]]“) mit der Aufschrift „Jude“ „sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes zu tragen“. Die Verordnung tritt am [[19. September]] des gleichen Jahres in Kraft. | * [[1941]]: Die [[w:Juden|Juden]] im Deutschen Reich werden per Polizeiverordnung gezwungen, den gelben Davidstern („[[w:Judenstern|Judenstern]]“) mit der Aufschrift „Jude“ „sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes zu tragen“. Die Verordnung tritt am [[19. September]] des gleichen Jahres in Kraft. | ||
* [[2019]]: Alle Väter haben einen Rechtsanspruch, einen Monat, dem ugs. als ''Papamonat'' bezeichnet, mit Kündigungsschutz lang zu Hause bei ihrem neugeborenen Nachwuchs verbringen.<ref>[https://kaernten.orf.at/stories/3010498/ Rechtsanspruch auf Papamonat in Kraft] auf [[ORF-Kärnten]] vom 29. August 2019 abgerufen am 29. August 2019</ref> | |||
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