Baupolizei Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien vom 13. Juni 1969 erfolgte eine weitere Differenzierung und am 28. September 1976 (1. Mai 1978) wurde die Stadtbaudirektion unmittelbar dem Magistratsdirektor unterstellt. Die Baupolizei an sich, gelangte per 1. Januar 1981 erneut zu der Bezeichnung ''Magistratsabteilung 37'' und ist seither für alle baupolizeilichen Angelegenheiten zuständig.
Mit Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien vom 13. Juni 1969 erfolgte eine weitere Differenzierung und am 28. September 1976 (1. Mai 1978) wurde die Stadtbaudirektion unmittelbar dem Magistratsdirektor unterstellt. Die Baupolizei an sich, gelangte per 1. Januar 1981 erneut zu der Bezeichnung ''Magistratsabteilung 37'' und ist seither für alle baupolizeilichen Angelegenheiten zuständig.


Leiter der Baupolizei Wien ist Mag. Dr. jur. Gerhard Cech, LL.M. (Stand 2019).
Leiter der Baupolizei Wien ist Gerhard Cech (Stand 2019).


== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
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''Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG lautet: „Der Gemeinde sind zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbesondere in folgenden Angelegenheiten gewährleistet: örtliche Baupolizei; örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung.“
''Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG lautet: „Der Gemeinde sind zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbesondere in folgenden Angelegenheiten gewährleistet: örtliche Baupolizei; örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung.“


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
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