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Die '''Baupolizei Wien''' (bekannt unter ''MA 37'') ist eine [[w:Magistrat der Stadt Wien|Magistratsabteilung]] der [[w:Stadt Wien|Stadt Wien]] und hat die Aufgabe durch [[w:Behördliche Bewilligung|Bewilligungen]] und Überwachungen von [[w:Bauwerk|Bauwerken]] den geordneten Ausbau der Stadt [[Wien]] und trägt dadurch zur Sicherheit der Bevölkerung bei. | |||
Die '''Baupolizei Wien''' (bekannt unter ''MA 37'') ist eine [[Magistrat der Stadt Wien|Magistratsabteilung]] der [[Stadt Wien]] und hat die Aufgabe durch [[Behördliche Bewilligung|Bewilligungen]] und Überwachungen von [[Bauwerk]] | |||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
=== Entstehung === | === Entstehung === | ||
Bereits | Bereits 1282 wurden, um die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Wien zu wahren, neben einem Stadtrichter zwei [[w:Kämmerer|Kämmerer]] genannt, die ihren Dienst im [[w:Kammeramt|Kammeramt]] versahen. 1485, nach der Einnahme Wiens durch den Ungarkönig [[w:Matthias Corvinus|Matthias Corvinus]], kam es zur Teilung des Kammeramts in ein Oberkammeramt und ein Unterkammeramt. | ||
Das Unterkammeramt fungierte unter anderem auch als städtische [[Baubehörde]]. Wollte man im städtischen Hoheitsgebiet ein Haus bauen bzw. eine Veränderung an einem bestehenden Gebäude vornehmen, war eine Genehmigung vom Stadtrat notwendig. Bereits zu dieser Zeit fanden [[Augenschein|Ortsaugenscheine]] statt. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Klärung rechtlicher Faktoren, zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten, und auf die [[Feuersicherheit]] von Gebäuden gelegt. Zudem überwachte der Unterkämmerer die Bauführung. Am 16. Und 20. August | |||
Das Unterkammeramt fungierte unter anderem auch als städtische [[w:Baubehörde|Baubehörde]]. Wollte man im städtischen Hoheitsgebiet ein Haus bauen bzw. eine Veränderung an einem bestehenden Gebäude vornehmen, war eine Genehmigung vom Stadtrat notwendig. Bereits zu dieser Zeit fanden [[w:Augenschein|Ortsaugenscheine]] statt. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Klärung rechtlicher Faktoren, zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten, und auf die [[w:Feuersicherheit|Feuersicherheit]] von Gebäuden gelegt. Zudem überwachte der Unterkämmerer die Bauführung. Am 16. Und 20. August 1783 wurde das ''Magistrat der kaiserlichen Residenz-Stadt Wien'' als bürgerliche Behörde geschaffen und der Stadtunterkämmerer in die Magistratsräte aufgenommen. | |||
=== Städtisches Bauamt (1835 – 1939) === | === Städtisches Bauamt (1835 – 1939) === | ||
Mit Hofkanzleidekret vom 3. | Mit Hofkanzleidekret vom 3. Jänner 1835 wurde die Unterkammer aus dem politisch-ökonomischen Senat ausgegliedert und es entstand ein reines Bauamt. Ab 1849 trug die Unterkammer die offizielle Benennung ''Städtisches Bauamt''. | ||
Mit Verbauung der [[Wiener Ringstraße|Ringstraßenzone]] 1865 folgte die erste Neuorganisation des Stadtbauamtes (Reorganisation am 3. Februar 1865, erstmalige Erwähnung des Stadtbaudirektors). Ab 1883 unterstanden alle technischen Abteilungen des Magistrates der Stadtbaudirektion. Durch die Eingemeindung von Vororten in den Jahren 1890 bis 1892 wurde eine neuerliche Reorganisation (Einrichtung dezentraler Bauabteilungen in den Magistratischen Bezirksämtern) notwendig. | Mit Verbauung der [[w:Wiener Ringstraße|Ringstraßenzone]] 1865 folgte die erste Neuorganisation des Stadtbauamtes (Reorganisation am 3. Februar 1865, erstmalige Erwähnung des Stadtbaudirektors). Ab 1883 unterstanden alle technischen Abteilungen des Magistrates der Stadtbaudirektion. Durch die Eingemeindung von Vororten in den Jahren 1890 bis 1892 wurde eine neuerliche Reorganisation (Einrichtung dezentraler Bauabteilungen in den Magistratischen Bezirksämtern) notwendig. | ||
Mit Erlass des Bürgermeisters vom 18. Juli 1918 wurden dem Stadtbauamt einfachere Rechtsangelegenheiten, im Zusammenhang mit technischen Aufgaben, zugewiesen. Im Zuge dessen wurden die Fachabteilungen des Bauamtes als „Magistrats-Bauabteilungen“ bezeichnet. Am 31. Mai 1920, durch die Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien, wurde das Stadtbauamt in die Magistratsabteilungen (Magistratsabteilungen 16-41) integriert. | Mit Erlass des Bürgermeisters vom 18. Juli 1918 wurden dem Stadtbauamt einfachere Rechtsangelegenheiten, im Zusammenhang mit technischen Aufgaben, zugewiesen. Im Zuge dessen wurden die Fachabteilungen des Bauamtes als „Magistrats-Bauabteilungen“ bezeichnet. Am 31. Mai 1920, durch die Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien, wurde das Stadtbauamt in die Magistratsabteilungen (Magistratsabteilungen 16-41) integriert. | ||
Ab 10. November 1920 war Wien nicht nur | Ab 10. November 1920 war Wien nicht nur Hauptstadt sondern auch [[w:Land (Österreich)|Bundesland]], weshalb dem Stadtbaudirektor auch die Aufgabe des Landesbaudirektors übertragen wurde. 1936 wurde Wien in vier Baubezirke unterteilt. Jedem Bezirk stand ein technisch gebildeter Beamter vor, der für die Geschäftsführung zuständig war. | ||
Mit Magistratischer Geschäftseinteilung vom 16. Oktober 1939 wurde eine Hauptabteilung IV – Bauwesen und innerhalb derselben die Gruppe ''Baupolizeiamt'' begründet. | Mit Magistratischer Geschäftseinteilung vom 16. Oktober 1939 wurde eine Hauptabteilung IV – Bauwesen und innerhalb derselben die Gruppe ''Baupolizeiamt'' begründet. | ||
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[[Kategorie:Organisation (Wien)]] | [[Kategorie:Organisation (Wien)]] | ||
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