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== Organe == | == Organe == | ||
* Landesfeuerwehrtag | * '''Landesfeuerwehrtag:''' Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertretet, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt. | ||
* Landesfeuerwehrrat | * '''Landesfeuerwehrrat:''' Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt. | ||
* Landesfeuerwehrkommandant | * '''Landesfeuerwehrkommandant:''' Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von ''Dienstanweisungen''. | ||
== Funktionäre == | == Funktionäre == |