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* ob dieses überhaupt ''erforderlich'' ist und im Hinblick auf die gewählte Maßnahme auch | * ob dieses überhaupt ''erforderlich'' ist und im Hinblick auf die gewählte Maßnahme auch | ||
* ''angemessen'' ist. | * ''angemessen'' ist. | ||
Das ''Verhältnismäßigkeitsprinzip'' steht dabei in enger Beziehung zum [[w: | Das ''Verhältnismäßigkeitsprinzip'' steht dabei in enger Beziehung zum [[w:Verhältnismäßigkeitsprinzip|Übermaßverbot]] und soll die Individuen vor allzu weitreichendem staatlichen Handeln (auch wenn dieses unter Umständen fürsorglich gemeint ist), schützen. | ||
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