Weiher am Klausmühlebach (Lochau): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Waldgrundstück samt Fischweiher<ref>EZ 127, Teil der GSt.: 1180/2 (KG 91117 - GB Lochau).</ref> steht im Eigentum der Fa. ''Harry Diems Erben Landwirtschafts KG''<ref>Firmenbuch: FN 413969d.</ref> und es besteht ein aufrechtes Wasserrecht daran.
Das Waldgrundstück samt Fischweiher<ref>EZ 127, Teil der GSt.: 1180/2 (KG 91117 - GB Lochau).</ref> steht im Eigentum der Fa. ''Harry Diems Erben Landwirtschafts KG''<ref>Firmenbuch: FN 413969d.</ref> und es besteht ein aufrechtes Wasserrecht daran.


Der Weiher ist heute nicht mehr aufgestaut. Die Stauanlagen und Absperrscheiber sind noch vorhanden. Der Weiher wurde früher vom [[w: Klausmühlebach|Klausmühlebach]] gespeist, der noch heute den ehemaligen Stausee durchfließt. Am Klausmühlebach bestehen seit Jahrhunderten alte Rechte zur Nutzung der Wasserkraft.<ref>Erwin Bennat: ''Gemeindechronik Lochau'', Herausgegeben von der Gemeinde Lochau 1986, S. 38.</ref>
Der Weiher ist heute nicht mehr aufgestaut. Die Stauanlagen und Absperrschieber sind noch vorhanden. Der Weiher wurde früher vom [[w: Klausmühlebach|Klausmühlebach]] gespeist, der noch heute den ehemaligen Stausee durchfließt. Am Klausmühlebach bestehen seit Jahrhunderten alte Rechte zur Nutzung der Wasserkraft.<ref>Erwin Bennat: ''Gemeindechronik Lochau'', Herausgegeben von der Gemeinde Lochau 1986, S. 38.</ref>


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