Weinbruderschaft Gurgltal: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Überarbeitet
de>Weinbruderschaft Gurgltal (Text Überarbeitet) |
de>Weinbruderschaft Gurgltal (Überarbeitet) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Weinbruderschaft Gurgltal''' ist ein nicht auf [[Gewinnerzielungsabsicht|Gewinnerzielung]] orientierter Zusammenschluss weinverständiger Personen, die sich verpflichten das [[Kulturgut]] [[Wein]] zu schützen, zu erhalten, zu fördern in Wort, Schrift und Tat. Um Freude, Verständnis und vertiefte Kenntnisse über den Wein zu erreichen, werden [[Verkostung|Degustationen]] durchgeführt, das Wissen um das edle Kulturgut wird untereinander geteilt, und soll nicht zuletzt dadurch die freundschaftliche Verbundenheit gefördert werden. Sitz der Weinbruderschaft [[Gurgltal|Gurgltlal]] ist [[Tarrenz]] im [[Tiroler Oberland]]. Die Vereinsgründung erfolgte am 02.02.2002 im Gurgltaler Hof in Tarrenz. | {{Infobox Verein | ||
| Name = Weinbruderschaft Gurgltal | |||
| Abkürzung = | |||
| Logo = <!--[[Datei:«Bildname»|center]]--> | |||
| Zweck = Pflege des Kulturgutes Wein | |||
| Vorsitz = Rolf-Dieter Kuprian <small>''(seit 20xx)''</small> | |||
| Gründung = 02.02.2002 | |||
| Auflösung = | |||
| Mitglieder = 65 <small>''(5. Juli 2019)''</small> | |||
| Mitarbeiter = | |||
| Sitz = Tarrenz in Tirol | |||
| Website = [http://www.weinbruderschaft-gurgltal.at/ www.weinbruderschaft-gurgltal.at] | |||
}} | |||
Die '''Weinbruderschaft Gurgltal''' ist ein nicht auf [[Gewinnerzielungsabsicht|Gewinnerzielung]] orientierter Zusammenschluss weinverständiger Personen, die sich verpflichten das [[Kulturgut]] [[Wein]] zu schützen, zu erhalten, zu fördern in Wort, Schrift und Tat. Um Freude, Verständnis und vertiefte Kenntnisse über den Wein zu erreichen, werden [[Verkostung|Degustationen]] durchgeführt, das Wissen um das edle Kulturgut wird untereinander geteilt, und soll nicht zuletzt dadurch die freundschaftliche Verbundenheit gefördert werden. Sitz der Weinbruderschaft [[Gurgltal|Gurgltlal]] ist [[Tarrenz]] im [[Tiroler Oberland]]. Die Vereinsgründung erfolgte am 02.02.2002 im [https://www.gurgltaler-hof.com Gurgltaler Hof] in Tarrenz. | |||
Die Mitglieder reden sich grundsätzlich mit Bruder oder Schwester an. Selbstverständlich können auch Partner an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. | Die Mitglieder reden sich grundsätzlich mit Bruder oder Schwester an. Selbstverständlich können auch Partner an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. | ||
Zeile 6: | Zeile 20: | ||
==== '''Vereinsnamen, Sitz und Geschäftsadresse''' ==== | ==== '''Vereinsnamen, Sitz und Geschäftsadresse''' ==== | ||
Der Verein führt den Namen: Weinbruderschaft Gurgltal | Der Verein führt den Namen: '''Weinbruderschaft Gurgltal''' | ||
Er hat seinen Sitz in: '''6464 Tarrenz''' | |||
==== '''Das Ordenszeichen und der Ordensspruch''' ==== | ==== '''Das Ordenszeichen und der Ordensspruch''' ==== | ||
Das Ordenszeichen wird mit einer Anstecknadel dokumentiert. Die Mitglieder sollen jedenfalls zu Veranstaltungen des Vereins diese auch tragen. | Das Ordenszeichen wird mit einer Anstecknadel dokumentiert. Die Mitglieder sollen jedenfalls zu Veranstaltungen des Vereins diese auch tragen. | ||
Der Ordensspruch des Vereins lautet | Der Ordensspruch des Vereins lautet: '''Der Herr hat den Wein geschaffen, um den Menschen Freude zu bereiten.'''<br /> | ||
<br /> | |||
==== '''Mitgliedschaft''' ==== | ==== '''Mitgliedschaft''' ==== | ||
Mitglieder dieses Vereins sind vorerst einmal die Gründungsmitglieder. Sie haben den Verein gegründet und Ordensregeln im Einvernehmen aufgestellt und gezeichnet. | Mitglieder dieses Vereins sind vorerst einmal die Gründungsmitglieder. Sie haben den Verein gegründet und Ordensregeln im Einvernehmen aufgestellt und gezeichnet. Die Mitglieder der Weinbruderschaft Gurgltal stammen aus Nord- und Südtirol. Mit Stand 2019 sind 7 Weinschwestern und 58 Weinbrüder ordentliche Mitglieder. | ||
'''Die Aufnahme neuer Mitglieder:''' | '''Die Aufnahme neuer Mitglieder:''' | ||
Zeile 67: | Zeile 71: | ||
Stellvertreter sind jedenfalls für den Stubenmeister und den Secretarius zu bestellen. | Stellvertreter sind jedenfalls für den Stubenmeister und den Secretarius zu bestellen. | ||
<br /> | <br />'''Bestimmungen der Organe''' | ||
===== Der große Konvent ===== | ===== Der große Konvent ===== | ||
Er stellt die ordentliche Generalversammlung dar, welche einmal jährlich am Ordenstag stattfindet. Eine außerordentliche Sitzung findet auf Beschluss des Stubenrates oder auf Antrag eines Mitgliedes, welcher von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unterfertigt ist statt. | Er stellt die ordentliche Generalversammlung dar, welche einmal jährlich am Ordenstag stattfindet. Eine außerordentliche Sitzung findet auf Beschluss des Stubenrates oder auf Antrag eines Mitgliedes, welcher von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unterfertigt ist statt. | ||
Zur ordentlichen, sowie außerordentlichen [[Generalversammlung (Begriffsklärung)|Generalversammlung]] | Zur ordentlichen, sowie außerordentlichen [[Generalversammlung (Begriffsklärung)|Generalversammlung]] werden alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich vom Secretarius, unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, so kann eine neue Generalversammlung mit gleicher Tagesordnung durch Zuwarten einer halben Stunde unmittelbar danach erfolgen, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Auswahl des Stubenmeisters. | ||
Über jede Generalversammlung hat der Secretarius ein Protokoll anzufertigen, welches in einem Protokollbuch fortlaufend zu verwahren ist. | Über jede Generalversammlung hat der Secretarius ein Protokoll anzufertigen, welches in einem Protokollbuch fortlaufend zu verwahren ist. | ||
'''Aufgaben des großen Konvent''' | '''Aufgaben des großen Konvent''' | ||
Zeile 88: | Zeile 91: | ||
===== Der kleine Konvent ===== | ===== Der kleine Konvent ===== | ||
Er besteht aus dem Stubenmeister, dem Stubenrat und den Ordensträgern. Er | Er besteht aus dem Stubenmeister, dem Stubenrat und den Ordensträgern. Er wird bei Bedarf vom Stubenmeister einberufen. Die Formalitäten der Einberufung und Beschlussfähigkeit sind gleich geregelt als dies für den großen Konvent vereinbart ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Auswahl des Stubenmeisters. <br /> | ||
<br /> | |||
===== Der Stubenmeister ===== | ===== Der Stubenmeister ===== | ||
Er wird von der Generalversammlung für die Dauer von drei Vereinsjahren mit einfacher Stimmenmehrheit bestellt. Er ist das höchste Einzelorgan des Vereins und soll auch als Obmann bezeichnet werden. Er ist für die Programmerstellung eines Vereinsjahres sowie die Organisation und Abwicklung der Veranstaltungen zuständig. Er repräsentiert den Verein und vertritt diesen nach außen hin. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Förderung und Organisation der Weiterbildung der Mitglieder beispielsweise durch geeignete Schulungen und Vorträge. | Er wird von der Generalversammlung für die Dauer von drei Vereinsjahren mit einfacher Stimmenmehrheit bestellt. Er ist das höchste Einzelorgan des Vereins und soll auch als Obmann bezeichnet werden. Er ist für die Programmerstellung eines Vereinsjahres sowie die Organisation und Abwicklung der Veranstaltungen zuständig. Er repräsentiert den Verein und vertritt diesen nach außen hin. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Förderung und Organisation der Weiterbildung der Mitglieder beispielsweise durch geeignete Schulungen und Vorträge.<br /> | ||
<br /> | |||
===== Der Stubenrat ===== | ===== Der Stubenrat ===== | ||
Zeile 107: | Zeile 108: | ||
Er wird von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt auf die Dauer von drei Vereinsjahren bestellt. Scheidet ein Mitglied aus, wird eine wählbares Mitglied vom großen Konvent nachbestellt und bei der nächstfolgenden Generalversammlung genehmigt. Der Stubenrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend sind. Den Vorsitz führt der Stubenmeister bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem ältesten Vorstandsmitglied. Der Stubenrat erstellt den Jahresvoranschlag, den Rechenschaftsbericht, den Rechnungsabschluss, die Vorbereitungen für die Generalversammlung, die Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlungen die Verwaltung des Vereinsvermögens. | Er wird von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt auf die Dauer von drei Vereinsjahren bestellt. Scheidet ein Mitglied aus, wird eine wählbares Mitglied vom großen Konvent nachbestellt und bei der nächstfolgenden Generalversammlung genehmigt. Der Stubenrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend sind. Den Vorsitz führt der Stubenmeister bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem ältesten Vorstandsmitglied. Der Stubenrat erstellt den Jahresvoranschlag, den Rechenschaftsbericht, den Rechnungsabschluss, die Vorbereitungen für die Generalversammlung, die Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlungen die Verwaltung des Vereinsvermögens. | ||
<br /> | |||
==== '''Das Vereinsjahr, Ordenstag''' ==== | ==== '''Das Vereinsjahr, Ordenstag''' ==== | ||
Der Ordenstag ist der 4. Juli eines Kalenderjahres. Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 05.07. eines Jahres bis zum 04.07. des darauf folgenden Kalenderjahres (Ordenstag). | Der Ordenstag ist der 4. Juli eines Kalenderjahres. Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 05.07. eines Jahres bis zum 04.07. des darauf folgenden Kalenderjahres (Ordenstag). | ||
<br /> | |||
==== '''Ehrenkodex''' ==== | ==== '''Ehrenkodex''' ==== | ||
Des Anstandes und seiner Würde bewusst, wird ein wahrer Weinfreund nie über das ihm verträgliche Maß trinken. Wein genießen ist elementare Höflichkeit gegenüber dem edlen Kulturgut, denn der Wein ist würdig, dass man ihm in die Augen schaut und Zwiegespräche hält. Man gießt ihn nicht wie Wasser hinunter, man begegnet ihm mit Andacht. | Des Anstandes und seiner Würde bewusst, wird ein wahrer Weinfreund nie über das ihm verträgliche Maß trinken. Wein genießen ist elementare Höflichkeit gegenüber dem edlen Kulturgut, denn der Wein ist würdig, dass man ihm in die Augen schaut und Zwiegespräche hält. Man gießt ihn nicht wie Wasser hinunter, man begegnet ihm mit Andacht. |