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Der ''Ostererlass'' des Gesundheitsministers war eine hoheitliche [[w:Anordnung (Recht)|Anordnung]] (Verwaltungsverordnung bzw verwaltungsinterne Allgemeinweisung) der [[w:Exekutive|Oberbehörde]] an andere, ihm in dieser Rechtssache unterstellte, staatliche Stellen. Der Erlass war nicht direkt an die Normunterworfenen (Bevölkerung) gerichtet. | Der ''Ostererlass'' des Gesundheitsministers war eine hoheitliche [[w:Anordnung (Recht)|Anordnung]] (Verwaltungsverordnung bzw verwaltungsinterne Allgemeinweisung) der [[w:Exekutive|Oberbehörde]] an andere, ihm in dieser Rechtssache unterstellte, staatliche Stellen. Der Erlass war nicht direkt an die Normunterworfenen (Bevölkerung) gerichtet. | ||
Der Gesundheitsminister hat damit die nachgeordneten staatlichen Stellen (Landeshauptmann) aufgefordert, die zuständigen Bezirkshauptmannschaften (Magistrat) über den Erlass zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass diese für die Einhaltung des Erlasses Sorge tragen. Die Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften (Magistrate) sind dabei persönlich verpflichtet, sich an diesen Erlass des Gesundheitsministers zu halten und alles zu unternehmen, um diesem Rechtswirkung zu verleihen. | Der Gesundheitsminister hat damit die nachgeordneten staatlichen Stellen (Landeshauptmann) aufgefordert, die zuständigen Bezirkshauptmannschaften (Magistrat) über den Erlass zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass diese für die Einhaltung des Erlasses Sorge tragen. Die Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften (Magistrate) sind dabei persönlich verpflichtet, sich an diesen Erlass des Gesundheitsministers zu halten und alles zu unternehmen, um diesem Rechtswirkung zu verleihen. | ||
Vorteil einer solchen behördeninternen Weisung / Verwaltungsverordnung ist es, dass sie schnell erlassen werden kann. Nachteil hingegen, selbst | Vorteil einer solchen behördeninternen Weisung / Verwaltungsverordnung ist es, dass sie schnell erlassen werden kann. Nachteil hingegen, selbst wenn eine solche Weisung rechtswidrig sein sollte, ist das untergeordnete Organ an diese gebunden, bis diese von einem Verwaltungsgericht oder der Oberbehörde wieder aufgehoben wird. | ||
=== Verfassungsrechtliche Auswirkungen === | === Verfassungsrechtliche Auswirkungen === |
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