Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
→‎Kritik: umgestelltkorr.
K (→‎Kritik: umgestelltkorr.)
 
(31 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Datei:Paper-Respirators-01ASD.jpg|mini|Sehr einfache Mund-Nasen-Schnellmaske aus Papier, die in einer Lebensmittelkette in Dornbirn, Vorarlberg, zum Schutz anderer Menschen vor einer COVID-19-Infektion am 4. April 2020 ausgegeben wurde. Diese Papier-Schnellmaske ist nicht CE-geprüft und in Österreich daher gesetzwidrig in Verkehr gebracht]]
[[Datei:Paper-Respirators-01ASD.jpg|mini|Sehr einfache Mund-Nasen-Schnellmaske (MNS) aus Papier, die in einer Lebensmittelkette in Dornbirn, Vorarlberg, zum Schutz anderer Menschen vor einer COVID-19-Infektion am 4. April 2020 ausgegeben wurde.]]
Das '''Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie'''<ref>Langtitel: ''Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs-gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen-steuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuer-gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts-gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz)'', {{BGBl|I Nr. 23/2020}}.</ref> (nicht amtlicher Kurztitel: Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz), ist ein österreichisches Bundesgesetz, welches im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes erlassen wurde. Es ist im 3. COVID-19-Gesetz in Artikel 28 geregelt.
[[Datei:Batman-licenced homemade COVID-19 cotton cloth masks.jpg|mini|Einfache selbst genähte Baumwollmaske]]
[[Datei:N95mask.jpg|mini|FFP2-Maske]]
Das '''Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona/COVID-19-Krise'''<ref>Langtitel: ''Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs-gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen-steuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuer-gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts-gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz)'', {{BGBl|I Nr. 23/2020}}.</ref> (nicht amtlicher Kurztitel: Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz), ist ein österreichisches Bundesgesetz, welches im Rahmen des [[3. COVID-19-Gesetz]]es erlassen wurde. Es ist im 3. COVID-19-Gesetz in Artikel 28 geregelt.


Das Gesetz besteht nur aus zwei [[w:Paragraph|Paragraphen]].
Das Gesetz besteht nur aus zwei [[w:Paragraph|Paragraphen]].


== Ziel und Zweck des Gesetzes ==
== Ziel und Zweck des Gesetzes ==
Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollen weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte COVID-19-Krise zu bewältigen, und mit der das Inverkehrbringen vereinfachter Mund-Nasen-Schnellmasken geregelt wird.
Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollten weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte COVID-19-Krise zu bewältigen, und mit der das Inverkehrbringen vereinfachter Mund-Nasen-Schnellmasken (MNS) geregelt wird.


Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen gar nicht zur Verfügung stehen bzw. das für den Kunden kostenlose Bereitstellen von normgerechten Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuten würden.
Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung im Frühjar 2020, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen damals gar nicht zur Verfügung standen bzw. das für den Kunden kostenlose Bereitstellen von normgerechten Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuteten.
[[Datei:Frøerne er en ud af de 27 af Bakkens forlystelser.jpg|mini|Gesichtsvisier (Face shield))]]
[[Datei:フェイスシールドSS.jpg|mini|Plexiglas-Gesichtsvisier]]
Die [[w:Weltgesundheitsorganisation|Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) hingegen hat im Frühjahr 2020 ausdrücklich davon abgeraten, einen Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst erkrankt ist.<ref>[https://orf.at/corona/stories/3160118/ Maskenpflicht - Die wichtigsten Fragen und Antworten], Webseite: orf.at vom 31. März 2020.</ref><ref>[https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/eigenes-gesetz-fuer-schnellmasken;art385,3246511 Masken im Supermarkt ab 6. April verpflichtend], Oberösterreichische Nachrichten vom 31. März 2020.</ref> Dennoch wurde diese Verpflichtung in Österreich eingeführt und für Monate beibehalten. Anfang September 2020 wurde die sogenannte "Corona-Ampel" eingeführt, mit der partiell Maßnahmen getroffen werden sollten, wenn eine Region verstärkt von COVID-19-Infektionen betroffen sein sollte. Dennoch wurden durch die Novelle vom 22. Oktober 2020 zur COVID-19-Maßnahmenverordnung<ref>{{BGBl|II Nr. 455/2020}}.</ref> wieder generell für ganz Österreich geltende Regelungen eingeführt, welche das öffenliche Leben und die Wirtschaft maßgeblich einschränken (in Kraft treten am 24. Oktober 2020). Mit 7. November 2020 wird zudem das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken noch weiter reglementiert. Es ist dann nicht mehr ausreichend, dass dieser Mund und Nase abdeckt (z. B. Gesichtsvisiere oder Mundschilde), sondern muss zusätzlich eng anliegend sein, wobei in der Verordnungnicht definiert wird, was "eng anliegend" sein soll.<ref>{{BGBl|II Nr. 456/2020}}.</ref>


'''Die [[w:Weltgesundheitsorganisation|Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) hingegen rät dagegen ausdrücklich davon ab, einen Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst erkrankt ist.'''<ref>[https://orf.at/corona/stories/3160118/ Maskenpflicht - Die wichtigsten Fragen und Antworten], Webseite: orf.at vom 31. März 2020.</ref><ref>[https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/eigenes-gesetz-fuer-schnellmasken;art385,3246511 Masken im Supermarkt ab 6. April verpflichtend], Oberösterreichische Nachrichten vom 31. März 2020.</ref>
Mit 25. Januar 2021 müssen im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln zwingend FFP2-Masken getragen werden. Nur mehr diese gelten dann als wirksameres Mittel zum Schutz gegen das Coronavirus, obwohl in den Gebrauchsanleitungen von FFP2-Masken durchwegs der Hinweis angebracht ist, dass diese Masken nicht gegen Viren, Krankheiten oder Infektionen schützen.<ref>Beispiele: [https://office2019.ch/wp-content/uploads/2020/03/Anleitung-FFP2-Maco-Masken.pdf Bedienungsanleitung zu Atemschutzmasken FFP1, FFP2 und FFP3 für einmaligen Gebrauch], Webseite: office2019.ch; [https://www.medizinische-atemschutzmaske.de/gebrauchsanleitung.htm Gebrauchsanleitung Atemschutzmaske], Webseite: medizinische-atemschutzmaske.de.</ref> Es gibt auch zahlreiche Fragen zu Verfügbarkeit, Kosten, Verwendungsdauer und den Grenzen der Schutzwirkung dieser FFP2-Masken. Die FFP2-Maske sind auch nicht für Bartträger geeignet, da sich bei diesen ein zu großer Abstand zwischen Maske und Haut befindet<ref>[https://orf.at/stories/3197782/ Fragen und Antworten zur FFP2-Pflicht], Webseite: orf.at vom 18. Jänner 2021.</ref> (dies sind etwa 400.000 Männer in Österreich).<ref>[https://wien.orf.at/stories/3078643/ Pandemie: Weniger Deos, mehr Bärte], Webseite: orf.at vom 2. Dezember 2020.</ref> Insbesondere für armutsgefährdete Familien (durch die COVID-19-Maßnahmen auf rund 17% der Gesamtbevölkerung angewachsen, darunter 303.000 Kinder<ref>[https://orf.at/stories/3197437/ Neue Gesichter der Armut], Webseite: orf.at vom 18. Jänner 2021.</ref><ref>[http://www.armutskonferenz.at/ Die Armutskonferenz], Webseite: armutskonferenz.at.</ref>), ist eine Finanzierung schwierig.
 
Die [[w:Weltgesundheitsorganisation|Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) sieht weiterhin einfache Mund-Nasen-Schnellmasken (Stoffmasken) als ausreichend an.<ref>[https://brf.be/international/1452042/ WHO: Stoffmasken reichen bei Bekämpfung der Corona-Pandemie], Webseite: brf.be vom 23. Jänner 2021.</ref><ref>[https://www.n-tv.de/panorama/WHO-setzt-weiterhin-auf-Stoffmasken-article22311261.html WHO setzt weiterhin auf Stoffmasken], Webseite: n-tv vom 23. Jänner 2021.</ref>
 
Arbeitsrechtlich ist zu beachten, dass FFP-Masken als Atemschutzgeräte gelten und der erheblich höhere Widerstand beim Ausatmen bei einer FFP2-Maske, im Vergleich zum einfachen Mund-Nasen-Schutz, könne laut [[w:Arbeitsinspektorat|Arbeitsinspektorat]] zu Beschwerden wie Kopfschmerzen führen. Die Regelungen zur Benutzung von Atemschutzgeräten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sehen vor, dass die maximale Tragedauer einer FFP2-Masken ohne Ventil 75 Minuten betragen soll. Darauf müsse eine anschließende Erholungsdauer von 30 Minuten folgen, in der leichte körperliche Arbeit durchgeführt werden können. Die Sozialpartner, welche den Generalkollektivvertrag vom 15. Jänner 2021 abgeschlossen haben, haben jedoch nur eine  zehnminütige Pause nach drei Stunden Arbeitszeit vereinbart.<ref>[https://orf.at/stories/3197523/ General-KV zu Tests beschlossen], Webseite: orf.at vom 15. Jänner 2021.</ref><ref>[https://orf.at/stories/3197935/ Pause von der Maske], Webseite: orf.at vom 23. Jänner 2021.</ref>
 
Die [[w:ÖBB|ÖBB]] testen im Jänner 2021 Spezialmasken aus der Steiermark, die in der Serienproduktion günstiger als FFP2-Maske seien, weil wiederverwendbar. Testweise kommt diese bereits in den Zügen der ÖBB zum Einsatz. Die sogenannte Komfort-Masken sieht aus wie eine Skibrille, die man über Mund und Nase trägt – dadurch wird die Mimik wieder sichtbar.<ref>[https://steiermark.orf.at/stories/3085659/ Steirische Spezialmaske im ÖBB-Test], Webseite: orf.at vom 20. Jänner 2021.</ref> Auf welcher Rechtsgrundlage diese Versuche stattfinden, ist derzeit noch nicht bekannt.


== Inhalt des Gesetzes ==
== Inhalt des Gesetzes ==
Zeile 18: Zeile 29:
** (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.  
** (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.  
** (2) Dieses Bundesgesetz tritt nach Ablauf von drei Monaten nach seinem Inkrafttreten außer Kraft.
** (2) Dieses Bundesgesetz tritt nach Ablauf von drei Monaten nach seinem Inkrafttreten außer Kraft.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie ({{BGBl|I Nr. 61/2020}}) vom 7. Juli 2020 wurde vier Tage nach dem Außerkraftterten des ''Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz'' (3. Juli 2020) neu festgelegt, dass das Bundesgesetz erst mit 31. Dezember 2020 außer Kraft tritt.


== Herstellung solcher Masken ==
== Herstellung solcher Masken ==
Zeile 33: Zeile 45:
== Arten von Masken und Schutzklassen ==
== Arten von Masken und Schutzklassen ==
=== Arten von Masken ===
=== Arten von Masken ===
[[Datei:Atemluftfilter Einwegmaske.jpg|mini|hochkant|FFP3 Maske von [[w:3M|3M]] hergestellt]]
Bei den Masken werden unterschiedliche Arten unterschieden, je nach zu erreichendem Schutzzweck:
Bei den Masken werden unterschiedliche Arten unterschieden, je nach zu erreichendem Schutzzweck:
* Mechanische Schutzvorrichtungen (Schnellmasken, Schals, Tücher etc.) zur Abdeckung von Mund und Nase;
* Mechanische Schutzvorrichtungen (Schnellmasken, Schals, Tücher etc.) zur Abdeckung von Mund und Nase;
* Einfache Mund-Nase-Masken (z. B. einfache Einwegmasken aus Stoff wie Operationsmasken. Dies sind keine Atemschutzmasken);
* Einfache Mund-Nase-Masken (z. B. einfache Einwegmasken aus Stoff wie Operationsmasken. Dies sind keine Atemschutzmasken);
* Filterschutz-Masken (FFP).
* [[w:Atemschutzmaske#Halbmaske|Filterschutz-Masken]] (FFP von ''filtering face piece''). Sie sind nach der [[w:Europäische Norm|Europäischen Norm]] EN 149 genormt.


=== Schutzklassen ===
=== Schutzklassen ===
Zeile 57: Zeile 70:


Diese Masken können den Träger gegen COVID-19-Virus schützen und haben die höchste Selbst- und Fremdschutzwirkung. FFP Masken der Schutzklasse 3 beeinträchtigen jedoch die Atmungsaktivität sehr stark und erhöhen die Atemarbeit.  
Diese Masken können den Träger gegen COVID-19-Virus schützen und haben die höchste Selbst- und Fremdschutzwirkung. FFP Masken der Schutzklasse 3 beeinträchtigen jedoch die Atmungsaktivität sehr stark und erhöhen die Atemarbeit.  
== Steuerrechtliche Regelung ==
Mit dem 18. COVID-19-Gesetz vom 14. Mai 2020 (in Kraft getreten am 15. Mai 2020, {{BGBl|I Nr. 44/2020}}) wurde rückwirkend mit dem darin enthaltenen Artikel 2, das Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994, {{BGBl|II Nr. 663/1994}}) geändert. In § 28 Abs. 49 UStG 1994 wurde ein Abs. 50 angefügt, nach welchem sich die Steuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1. August 2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, mit 0% festgelegt werden.
== Kritik ==
Der Sinn und Zweck dieser Masken wurde immer wieder diskutiert und kritisiert.<ref>Bernd Kerschner: [https://www.medizin-transparent.at/masken-corona/ Masken gegen Corona: Wirkt der Mund-Nasen-Schutz?], Webseite: medizin-transparent.at vom 5. Dezember 2022.</ref><ref>[https://www.stern.de/politik/deutschland/corona--ruf-nach-bundesweitem-ende-von-isolationspflicht-wird-lauter-32928576.html Ruf nach bundesweitem Ende von Isolationspflicht wird lauter], Webseite : stern.de vom 19. November 2022.</ref><ref>Pamela Dörhöfer: [https://www.fr.de/wissen/corona-studie-ueberrascht-masken-maskenpflicht-waren-wirkungslos-92062735.html Corona-Studie: Masken waren wohl so gut wie wirkungslos], Webseite: fr.de vom 3. Februar 2023.</ref><ref>Siehe auch Bernd Kerschner in [https://www.medizin-transparent.at/masken-corona/ Masken gegen Corona: Wirkt der Mund-Nasen-Schutz?], Webseite: medizin-transparent.at vom 5. Dezember 2022.</ref> Zu den FFP-2-Masken wurde z. B. in internen Unterlagen des Robert-Koch-Institutes (die erst im März 2024 veröffentlicht wurden) wurde bereits am 30. Oktober 2020 vermerkt, dass FFP2-Masken eine Maßnahme des Arbeitsschutzes seien. Für Personen, die nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert: "... es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." <ref>Britta Spiekermann: [https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rki-protokolle-corona-klagen-100.html Die brisanten Corona-Protokolle des RKI], Webseite: zdf.de vom 23. März 2024.</ref> Dennoch wurde lange Zeit von der Politik und Experten an dieser FFP2-Maske als "unbedingt" notwendiger Schutz vor einer COVID-19-Infektion festgehalten.
Ende 2022 wurde die Maskenpflicht in vielen Bundesländern Deutschlands abgeschafft. In Österreich erst am 1. März 2023 endgültig. (siehe [[Chronologie der Corona-Krise in Österreich]]).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Chronologie der Corona-Krise in Österreich]]
* [[Chronologie der Corona-Krise in Österreich]]
* [[COVID-19-Maßnahmengesetz]]
* [[Härtefallfonds]]
* [[Härtefallfonds]]
* [[COVID-19-Krisenbewältigungsfonds]]
* [[COVID-19-Krisenbewältigungsfonds]]
Zeile 67: Zeile 89:


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}
{{SORTIERUNG:Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz}}  
{{SORTIERUNG:Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz}}
[[Kategorie:Bundesrecht]]
[[Kategorie:Bundesrecht]]
[[Kategorie:COVID-19-Pandemie 2020]]
[[Kategorie:COVID-19-Pandemie ab 2020|Mund-Nasen-Schnellmasken]]
10.180

Bearbeitungen

Navigationsmenü