Freiwillige Feuerwehr Dornbirn: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Helme nach „Wiener Bauart“, die bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr Dornbirn in Verwendung stehen, werden aufgrund eines Beschlusses vom 24. Februar 1935 des Ausschusses des Vorarlberger Landesverbandes für Feuerwehr- und Rettungswesen für ganz Vorarlberg eingeführt.<ref>[http://www.ffb.kit.edu/ctif_tagungsbaende/16_2008_Entwicklung_des_Kopfschutzes_fuer_den_Feuerwehrmann.pdf Entwicklung des Kopfschutzes für den Feuerwehrmann], anlässlich der 16. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Feuerwehr- und Brandschutzgeschichte im CTIF vom 3. bis 5. September 2008, S. 277.</ref>
Die Helme nach „Wiener Bauart“, die bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr Dornbirn in Verwendung stehen, werden aufgrund eines Beschlusses vom 24. Februar 1935 des Ausschusses des Vorarlberger Landesverbandes für Feuerwehr- und Rettungswesen für ganz Vorarlberg eingeführt.<ref>[http://www.ffb.kit.edu/ctif_tagungsbaende/16_2008_Entwicklung_des_Kopfschutzes_fuer_den_Feuerwehrmann.pdf Entwicklung des Kopfschutzes für den Feuerwehrmann], anlässlich der 16. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Feuerwehr- und Brandschutzgeschichte im CTIF vom 3. bis 5. September 2008, S. 277.</ref>


Nach dem [[w:Anschluss (Österreich)|Anschluss]] wurde das in Deutschland geltende Gesetz über das Feuerlöschwesen wurde mit 1. Oktober 1939 in der ganzen Ostmark in Kraft gesetzt.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] und die Folgen für die Feuerwehren''.</ref> Damit wurde die freiwillige Feuerwehr in Vorarlberg als Feuerlöschpolizei in die deutsche Ordnungspolizei eingegliedert. So wurden auch Haussammlungen wurden verboten. Vereinsvermögen musste an die Gemeinde abgeführt werden. Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte weiterhin auf freiwilliger Basis, jedoch musste nun der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen, da die freiwilligen Feuerwehren als „technische Hilfspolizeitruppe“ in die Ordnungspolizei einbezogen und als Vereine 1938 aufgelöst wurden. Die Ausrüstung und Finanzierung blieb jedoch weiterhin die Angelegenheit der Gemeinden.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] und die Folgen für die Feuerwehren''. Siehe auch den Beitrag von Horst Rainer Sekyra darin.</ref>
Nach dem [[w:Anschluss (Österreich)|Anschluss]] wurde das in Deutschland geltende Gesetz über das Feuerlöschwesen wurde mit 1. Oktober 1939 in der ganzen Ostmark in Kraft gesetzt.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der Anschluss und die Folgen für die Feuerwehren''.</ref> Damit wurde die freiwillige Feuerwehr in Vorarlberg als Feuerlöschpolizei in die deutsche Ordnungspolizei eingegliedert. So wurden auch Haussammlungen wurden verboten. Vereinsvermögen musste an die Gemeinde abgeführt werden. Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte weiterhin auf freiwilliger Basis, jedoch musste nun der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen, da die freiwilligen Feuerwehren als „technische Hilfspolizeitruppe“ in die Ordnungspolizei einbezogen und als Vereine 1938 aufgelöst wurden. Die Ausrüstung und Finanzierung blieb jedoch weiterhin die Angelegenheit der Gemeinden.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss]] und die Folgen für die Feuerwehren''. Siehe auch den Beitrag von Horst Rainer Sekyra darin.</ref>


Im Jahr 1946 erfolgte der Beschluss der Landes-Feuerpolizei-Ordnung im [[w:Vorarlberger Landtag|Vorarlberger Landtag]]. Dies bildete die gesetzliche Grundlage des Feuerwehrwesens in Vorarlberg. 1950 erfolgte die Eingliederung der Löschgruppen Kehlegg, Watzenegg und Ebnit in die Feuerwehr Dornbirn als ordentliche Mitglieder mit gleichen Rechten und Pflichten.
Im Jahr 1946 erfolgte der Beschluss der Landes-Feuerpolizei-Ordnung im [[w:Vorarlberger Landtag|Vorarlberger Landtag]]. Dies bildete die gesetzliche Grundlage des Feuerwehrwesens in Vorarlberg. 1950 erfolgte die Eingliederung der Löschgruppen Kehlegg, Watzenegg und Ebnit in die Feuerwehr Dornbirn als ordentliche Mitglieder mit gleichen Rechten und Pflichten.

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