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Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[w:Abschoss|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen.. | Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[w:Abschoss|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen.. | ||
=== | === Verlass welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden === | ||
* Von den Zehntausend Gulden, welche genannter Hügel sel. seiner Tochter Frauen Francisca verehelichte Cichinin zu Wimpassing, unter Nichtbeachtung des Herrschaftsrechts hinausgegeben, gehören nach uraltem Brauch, als [[w:Urbar (Verzeichnis)|Urbario]], als [[Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch|Abfahrtsgeld]] von jedem Gulden 5 Kreuzer von erstgenannter Frauen Cichinin 500 Gulden. Die sollen bis 8. November 1755 bei der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] erlegt werden. | * Von den Zehntausend Gulden, welche genannter Hügel sel. seiner Tochter Frauen Francisca verehelichte Cichinin zu Wimpassing, unter Nichtbeachtung des Herrschaftsrechts hinausgegeben, gehören nach uraltem Brauch, als [[w:Urbar (Verzeichnis)|Urbario]], als [[Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch|Abfahrtsgeld]] von jedem Gulden 5 Kreuzer von erstgenannter Frauen Cichinin 500 Gulden. Die sollen bis 8. November 1755 bei der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] erlegt werden. | ||
* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen. | * Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen. |