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* [[1. Juli]]: Die beiden [[w:Bundessicherheitswachekorps|Bundessicherheitswachekorps]] und das [[w:Kriminalbeamtenkorps|Kriminalbeamtenkorps]] ugs. als ''Polizei'' bezeichnet werden mit der [[w:Bundesgendarmerie|Bundesgendarmerie]] zum einheitlichen Wachkörper [[w:Bundespolizei (Österreich)|Bundespolizei]] zusammengelegt. | * [[1. Juli]]: Die beiden [[w:Bundessicherheitswachekorps|Bundessicherheitswachekorps]] und das [[w:Kriminalbeamtenkorps|Kriminalbeamtenkorps]] ugs. als ''Polizei'' bezeichnet werden mit der [[w:Bundesgendarmerie|Bundesgendarmerie]] zum einheitlichen Wachkörper [[w:Bundespolizei (Österreich)|Bundespolizei]] zusammengelegt. | ||
* [[1. Juli]]: Im Straßenverkehr wird das [[w:Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis#Vormerksystem|Vormerksystem]] eingeführt, wonach bei Begehung mehrerer bestimmter, schwerer Delikte der Führerschein zeitweilig oder dauerhaft entzogen werden kann und auch andere Maßnahmen angeordnet werden können. | * [[1. Juli]]: Im Straßenverkehr wird das [[w:Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis#Vormerksystem|Vormerksystem]] eingeführt, wonach bei Begehung mehrerer bestimmter, schwerer Delikte der Führerschein zeitweilig oder dauerhaft entzogen werden kann und auch andere Maßnahmen angeordnet werden können. | ||
* [[1. August]]: Nach siebenjähriger Übergangsfrist tritt die [[w:Reform_der_deutschen_Rechtschreibung_von_1996#Österreich|Rechtschreibreform]] endgültig in Kraft. Im Zweifelsfall gilt die jeweils aktuelle Version des [[w:Österreichisches Wörterbuch|Österreichischen Wörterbuches]]. | |||
* [[1. September]]: Die [[w:Österreichische Gebärdensprache|Österreichische Gebärdensprache]] wird in die Bundesverfassung als den Lautsprachen gleichwertige Sprache ausfegenommen. Es existieren aber keine Gesetze, die das Recht auf eigene Schulen, Bildungseinrichtungen absichern. | * [[1. September]]: Die [[w:Österreichische Gebärdensprache|Österreichische Gebärdensprache]] wird in die Bundesverfassung als den Lautsprachen gleichwertige Sprache ausfegenommen. Es existieren aber keine Gesetze, die das Recht auf eigene Schulen, Bildungseinrichtungen absichern. | ||
===Burgenland === | ===Burgenland === |