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[[Datei: Konzessionspruefung Elektro-Landesregierung Vorarlberg-19951115-01ASD.pdf|mini|Prüfungszeugnis Konzessionsprüfung der Elektrotechnik-Unterstufe (bis 1000 V<sub>AC</sub> bis 1500 V<sub>DC</sub>, Sonderform eines "Meisterbriefs"]] | [[Datei: Konzessionspruefung Elektro-Landesregierung Vorarlberg-19951115-01ASD.pdf|mini|Prüfungszeugnis Konzessionsprüfung der Elektrotechnik-Unterstufe (bis 1000 V<sub>AC</sub> bis 1500 V<sub>DC</sub>, Sonderform eines "Meisterbriefs" gemäß § 94 GeWO, jedoch eine Befähigungsprüfung und daher kein "Handwerk"]] | ||
'''Meister''' bzw. '''Meisterin''' (Abkürzung ''Mst.'' bzw. ''Mst.in'' oder ''Mst.<sup>in</sup>'') ist der höchste Abschluss, den ein Handwerker aufgrund seiner Berufsausbildung erlangen kann. Dieser ist ab 2020, nachdem der Meister auf Stufe 6 im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) Österreichs eingeordnet und dem [[w:Bachelor|Bachelor]] ([[w:Bachelor of Engineering|B.Eng.]], [[w:B.Sc.|B.Sc.]]) gleichgeordnet wurde, in Österreich ein eintragungsfähiger '''Titel''' in öffentlichen Urkunden (wie z. B. im [[w:Österreichischer Reisepass|Reisepass]] oder [[w:Personalausweis|Personalausweis]], [[w:Führerschein (Österreich)|Führerschein]], Auszügen aus öffentlichen Registern etc.).<ref name=ME1>11/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf – Erläuterungen, Webseite des österreichischen Parlaments.</ref> | '''Meister''' bzw. '''Meisterin''' (Abkürzung ''Mst.'' bzw. ''Mst.in'' oder ''Mst.<sup>in</sup>'') ist der höchste Abschluss, den ein Handwerker aufgrund seiner Berufsausbildung erlangen kann. Dieser ist ab 2020, nachdem der Meister auf Stufe 6 im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) Österreichs eingeordnet und dem [[w:Bachelor|Bachelor]] ([[w:Bachelor of Engineering|B.Eng.]], [[w:B.Sc.|B.Sc.]]) gleichgeordnet wurde, in Österreich ein eintragungsfähiger '''Titel''' in öffentlichen Urkunden (wie z. B. im [[w:Österreichischer Reisepass|Reisepass]] oder [[w:Personalausweis|Personalausweis]], [[w:Führerschein (Österreich)|Führerschein]], Auszügen aus öffentlichen Registern etc.).<ref name=ME1>11/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf – Erläuterungen, Webseite des österreichischen Parlaments.</ref> | ||
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Personen, welche erfolgreich in Österreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, waren bereits früher gemäß § 21 Abs. 3 [[w:Gewerbeordnung 1994|GewO 1994]] berechtigt, sich mit Bezug auf das die Meisterprüfung betreffende Handwerk als ''Meister''/''Meisterin'' zu bezeichnen und dies in Schriftstücken und der Werbung anzugeben. Sie konnten auch gemäß § 21 GewO 1994 das Gütesiegel ''Meisterbetrieb'' führen. | Personen, welche erfolgreich in Österreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, waren bereits früher gemäß § 21 Abs. 3 [[w:Gewerbeordnung 1994|GewO 1994]] berechtigt, sich mit Bezug auf das die Meisterprüfung betreffende Handwerk als ''Meister''/''Meisterin'' zu bezeichnen und dies in Schriftstücken und der Werbung anzugeben. Sie konnten auch gemäß § 21 GewO 1994 das Gütesiegel ''Meisterbetrieb'' führen. | ||
Die österreichische Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2020-2024 beschlossen, als Maßnahme zur Aufwertung der Qualifikation des Meisters bzw. der Meisterin in der Gesellschaft, als Maßnahme zur Verringerung des Fachkräftemangels und zum Aufzeigen der Karrierechancen im beruflichen Bildungsweg des Meisters diesen als eintragungsfähigen Titel für offizielle Dokumente zu schaffen.<ref>Siehe: ''Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024; S. 301''.</ref><ref>Kompetenzgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Z 8 [[w:B-VG|B-VG]] (''Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie'').</ref> | Die österreichische Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2020-2024 beschlossen, als Maßnahme zur Aufwertung der Qualifikation des Meisters bzw. der Meisterin in der Gesellschaft, als Maßnahme zur Verringerung des Fachkräftemangels und zum Aufzeigen der Karrierechancen im beruflichen Bildungsweg des Meisters diesen als eintragungsfähigen Titel für offizielle Dokumente zu schaffen.<ref>Siehe: ''Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024; S. 301''.</ref><ref>Kompetenzgrundlage: Art. 10 Abs. 1 Z 8 [[w:B-VG|B-VG]] (''Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie'').</ref> Seit dem 21. August 2020 können daher Personen, welche erfolgreich eine Meisterprüfung in einem Handwerk (§ 94 GeWO<ref>Gewerbeordnung 1994 (GeWo) {{BGBl|I Nr. 194/1994}}.</ref>) abgelegt haben, den Titel Meister (''Mst.'') bzw. Meisterin (''Mst.in'' oder ''Mst.<sup>in</sup>''), der vorangestellt vor dem Namen geführt wird, in öffentlichen Urkunden eintragen lassen.<ref name=ME1 /><ref name=OEgvat>[https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/bildung_und_neue_medien/Meistertitel-und-Lehre-werden-aufgewertet.html Meistertitel und Lehre werden aufgewertet], Webseite: oesterreich.gv.at vom 28. Jänner 2020.</ref><ref>Siehe Kundmachung der Novelle zu § 21 Abs. 5 GewO 1994 idF BGBl. I Nr. 65/2020, veöffentlicht am 21. Juli 2020 im Rahmen der Novelle zur Geldwäscherei (Geldwäschenovelle 2020) in {{BGBl|I Nr. 65/2020}}.</ref> | ||
Geplant ist, dass auch die Befähigungsprüfungen (ehemals auch "Konzessionsprüfungen") individuell den Meisterprüfungen in Bezug auf die Stufe 6 im Nationalen Qualifikationsrahmen gleichgestellt werden. | |||
== Ziel == | == Ziel == | ||
Ziel der Einordnung des Titels Meisters auf Stufe 6 im Nationalen Qualifikationsrahmen ist die Attraktivierung der handwerklichen Meisterausbildung. Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind weitere Aufwertungsschritte geplant und es soll die berufliche Karriereleiter unter anderem durch die zusätzlichen NQR-Stufen 5 und 7 komplettiert werden.<ref>[https://news.wko.at/news/oesterreich/WKOe:-Eintragungsfaehiger-Meistertitel-ist-sichtbare-Aufw.html WKÖ: Eintragungsfähiger Meistertitel ist sichtbare Aufwertung für Berufsbildung], Webseite: news.wko.at vom 9. Juli 2020.</ref> In [[w:Deutschland|Deutschland]] ist diese Einordnung und die Gleichstellung mit dem Bachelor bereits 2012 erfolgt.<ref>[http://www.eureta.org/uploads/media/Annual_Report_2008.pdf Annual Report 2008], Webseite: eureta.org (pdf; 539 kB)</ref><ref>[http://www.morgenpost.de/politik/inland/article1896527/Bachelor-und-Handwerks-Meister-nun-gleichwertig.html Bachelor und Handwerks Meister nun gleichwertig], Webseite: morgenpost.de.</ref><ref>{{Webarchiv|url=http://www.vdi.de/uploads/media/12-04_VDI_zum_DQR.pdf |wayback=20121203030850 |text=VDI zum Deutschen Qualifikationsrahmen April 2012 |archiv-bot=2019-09-22 05:39:01 InternetArchiveBot }}, vdi.de (pdf; 50 kB)</ref> Siehe hierzu auch die Vorgaben aus dem [[w:Europäischer Qualifikationsrahmen|Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen]] (EQR)<ref>European Qualifications Framework, EQF.</ref>, eine Initiative der [[w:Europäische Union|Europäischen Union]], welche die berufliche Qualifikationen und Kompetenzen in Europa vergleichbarer machen soll. | Ziel der Einordnung des Titels Meisters auf Stufe 6 im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ist die Attraktivierung der handwerklichen Meisterausbildung. Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind weitere Aufwertungsschritte geplant und es soll die berufliche Karriereleiter unter anderem durch die zusätzlichen NQR-Stufen 5 und 7 komplettiert werden.<ref>[https://news.wko.at/news/oesterreich/WKOe:-Eintragungsfaehiger-Meistertitel-ist-sichtbare-Aufw.html WKÖ: Eintragungsfähiger Meistertitel ist sichtbare Aufwertung für Berufsbildung], Webseite: news.wko.at vom 9. Juli 2020.</ref> In [[w:Deutschland|Deutschland]] ist diese Einordnung und die Gleichstellung mit dem Bachelor bereits 2012 erfolgt.<ref>[http://www.eureta.org/uploads/media/Annual_Report_2008.pdf Annual Report 2008], Webseite: eureta.org (pdf; 539 kB)</ref><ref>[http://www.morgenpost.de/politik/inland/article1896527/Bachelor-und-Handwerks-Meister-nun-gleichwertig.html Bachelor und Handwerks Meister nun gleichwertig], Webseite: morgenpost.de.</ref><ref>{{Webarchiv|url=http://www.vdi.de/uploads/media/12-04_VDI_zum_DQR.pdf |wayback=20121203030850 |text=VDI zum Deutschen Qualifikationsrahmen April 2012 |archiv-bot=2019-09-22 05:39:01 InternetArchiveBot }}, vdi.de (pdf; 50 kB)</ref> Siehe hierzu auch die Vorgaben aus dem [[w:Europäischer Qualifikationsrahmen|Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen]] (EQR)<ref>European Qualifications Framework, EQF.</ref>, eine Initiative der [[w:Europäische Union|Europäischen Union]], welche die berufliche Qualifikationen und Kompetenzen in Europa vergleichbarer machen soll. | ||
== Führung des Titels == | == Führung des Titels == | ||
Der Titel Meister bzw. Meisterin (abgekürzt ''Mst.in''/''Mst.<sup>in</sup>'' bzw. ''Mst. '') kann von Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung oder eines Äquivalents (z. B. einer Konzessionsprüfung) als Zusatz vor dem Namen geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden.<ref name=OEgvat /> | Der Titel Meister bzw. Meisterin (abgekürzt ''Mst.in''/''Mst.<sup>in</sup>'' bzw. ''Mst. '') kann von Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung oder eines Äquivalents (z. B. einer Konzessionsprüfung) als Zusatz vor dem Namen geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden.<ref name=OEgvat /> | ||
Dies gilt auch für Personen, die eine Meisterprüfung zu einem Gewerbe abgelegt haben, welches inzwischen kein Handwerk mehr ist. Diese können den Titel "Meister" dennoch führen und auch eintragen lassen (z. B. Berufsfotografen, die vor Aufhebung der Reglementierung des Berufsfotografengewerbes noch eine Meisterprüfung zum früheren Fotografenhandwerk abgelegt haben).<ref>[https://www.wko.at/service/bildung-lehre/info-meistertitel.pdf Gewerberecht Novelle zur GewO 1994, BGBl. I Nr. 65/2020 Information zum Meistertitel], Information des für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Geschäftszahl: 2020-0.495.291 vom 6. August 2020.</ref> | |||
Nicht zur Führung des Titels "Meister" berechtigt sind Personen, die eine Befähigungsprüfung positiv abgelegt haben (wie z.B. Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister, Holzbau-Meister). Auch dann nicht, wenn dieses ehemals reglementierte Gewerbe zwischenzeitlich durch eine gesetzliche Änderung ein Handwerk mit Meisterprüfung geworden ist. Sie sind deswegen nicht zur Führung des Meistertitels berechtigt, da damals eine Befähigungsprüfung und keine Meisterprüfung abgelegt wurde. Die Meisterprüfung muss gemäß der Gewerbeordnung abgelegt worden sein, daher sind auch Werkmeister nicht zur Führung des Titels "Meister" berechtigt.<ref>[https://www.wko.at/service/bildung-lehre/informationsfolder_eintragungsfaehiger-meistertitel.pdf Führen Sie Ihren Meistertitel vor ihrem Namen und lassen sie ihn im Pass, Führerschein udgl. eintragen].</ref> | |||
== Deutschland == | == Deutschland == | ||
Mit der markenrechtlich geschützten Abkürzung ''me.'' ist es in Deutschland seit 2004 möglich, den Titel des Handwerksmeisters nach Außen anzuzeigen und soll die Bedeutung, welche eine entsprechende Ausbildung hat und auch das Image der Handwerksmeister gesteigert werden.<ref>[https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neue-abkuerzung-fuer-meister-im-handwerk/150/3096/201754 Meister im Handwerk: Erkennbar schon im Namen], Webseite: deutsche-handwerks-zeitung.de.</ref><ref>[https://www.hwk-wiesbaden.de/downloads/flyer-me-44,3251.pdf Flyer zum me], Webseite: hwk-wiesbaden.de.</ref> In der DDR war „[[w:Verdienter Meister|Verdienter Meister]]“ ein als staatliche Auszeichnung verliehener Ehrentitel. | Mit der markenrechtlich geschützten Abkürzung ''me.'' ist es in Deutschland seit 2004 möglich, den Titel des Handwerksmeisters nach Außen anzuzeigen und soll die Bedeutung, welche eine entsprechende Ausbildung hat und auch das Image der Handwerksmeister gesteigert werden.<ref>[https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neue-abkuerzung-fuer-meister-im-handwerk/150/3096/201754 Meister im Handwerk: Erkennbar schon im Namen], Webseite: deutsche-handwerks-zeitung.de.</ref><ref>[https://www.hwk-wiesbaden.de/downloads/flyer-me-44,3251.pdf Flyer zum me], Webseite: hwk-wiesbaden.de.</ref> In der DDR war „[[w:Verdienter Meister|Verdienter Meister]]“ ein als staatliche Auszeichnung verliehener Ehrentitel. | ||
Seit 1. Jänner 2002 ist es in Deutschland möglich, dass sich Meister zusätzlich als ''Bachelor Professional'' bezeichnen können (dies soll den ''Meister'' in Zukunft ersetzen) bzw., wer die Prüfung zur dritten Fortbildungsstufe positiv absolviert hat, auch als ''Master Professional''.<ref>[https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf Berufsbildungsgesetz (BBiG)], Webseite: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Deutschland).</ref> | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
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