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== Führung des Titels == | == Führung des Titels == | ||
Der Titel Meister bzw. Meisterin (abgekürzt ''Mst.in''/''Mst.<sup>in</sup>'' bzw. ''Mst. '') kann von Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung | Der Titel Meister bzw. Meisterin (abgekürzt ''Mst.in''/''Mst.<sup>in</sup>'' bzw. ''Mst. '') kann von Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung als Zusatz vor dem Namen geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden.<ref name=OEgvat /> | ||
Dies gilt auch für Personen, die eine Meisterprüfung zu einem Gewerbe abgelegt haben, welches inzwischen kein Handwerk mehr ist. Diese können den Titel "Meister" dennoch führen und auch eintragen lassen (z. B. Berufsfotografen, die vor Aufhebung der Reglementierung des Berufsfotografengewerbes noch eine Meisterprüfung zum früheren Fotografenhandwerk abgelegt haben).<ref>[https://www.wko.at/service/bildung-lehre/info-meistertitel.pdf Gewerberecht Novelle zur GewO 1994, BGBl. I Nr. 65/2020 Information zum Meistertitel], Information des für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Geschäftszahl: 2020-0.495.291 vom 6. August 2020.</ref> | Dies gilt auch für Personen, die eine Meisterprüfung zu einem Gewerbe abgelegt haben, welches inzwischen kein Handwerk mehr ist. Diese können den Titel "Meister" dennoch führen und auch eintragen lassen (z. B. Berufsfotografen, die vor Aufhebung der Reglementierung des Berufsfotografengewerbes noch eine Meisterprüfung zum früheren Fotografenhandwerk abgelegt haben).<ref>[https://www.wko.at/service/bildung-lehre/info-meistertitel.pdf Gewerberecht Novelle zur GewO 1994, BGBl. I Nr. 65/2020 Information zum Meistertitel], Information des für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Geschäftszahl: 2020-0.495.291 vom 6. August 2020.</ref> |
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