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* Es müssen pro Kunden 10m² an Fläche zur Verfügung stehen (wobei bei Geschäften mit einer geringeren Gesamtfläche nur ein Kunde eintreten darf, | * Es müssen pro Kunden 10m² an Fläche zur Verfügung stehen (wobei bei Geschäften mit einer geringeren Gesamtfläche nur ein Kunde eintreten darf, | ||
* Abstands- und Maskenpflicht sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. | * Abstands- und Maskenpflicht sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. | ||
Ab 11. November 2020 gilt zudem: | |||
* Der Betreiber von Betriebsstätten des Handels, die dem Verkauf von Waren dienen, darf das Betreten des Kundenbereichs dieser Betriebsstätten für Kunden | |||
1. nicht früher als zu jenem Zeitpunkt, an welchem die Betriebsstätte in den letzten vier Wochen am jeweiligen Wochentag vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen frühestens geöffnet war, und | |||
2. längstens bis 19.00 Uhr zulassen. Restriktivere Öffnungszeitenregeln aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt. | |||
Dies gilt nicht für Stromtankstellen, Betriebsstätten z. B. in Bahnhöfen oder an Flugplätzen etc. und das Betreten von Apotheken während der Bereitschaftsdienste.<ref name=COVID-Nov1>Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, {{BGBl|II Nr. 472/2020}}.</ref> | |||
==== Betretungsverbote für Gastgewerbe ==== | ==== Betretungsverbote für Gastgewerbe ==== |
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