Johann Wimmer: Unterschied zwischen den Versionen

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== Pflichtschuldiger Sohn ==
== Pflichtschuldiger Sohn ==
Der Vater hatte die Hoffnung, dass sein jüngster und einziger Sohn ihm bald eine Stütze werden könne. Leider aber, so schreibt Johann Wimmer in seinen Aufzeichnungen, trat beim Vater die [[w:Altersschwäche|Altersschwäche]] ein, und ich musste 1847 aus Kindespflicht den Schuldienst des Vaters übernehmen, weil damals den Lehrern noch keine [[w:Pension (Altersversorgung)|Pension]] gesetzlich zugesichert war. Mithin der Vater in seiner [[w:Arbeitsunfähigkeit|Arbeitsunfähigkeit]] sich seine Lebensfristung nicht einmal erbetteln hätte können. So sicherte der Sohn seinem Vater durch zwölf Jahre bis zum Lebensende durch Übernahme seines Schuldienstes die Existenz.
Der Vater hatte die Hoffnung, dass sein jüngster und einziger Sohn ihm bald eine Stütze werden könne. Leider aber, so schreibt Johann Wimmer in seinen Aufzeichnungen, trat beim Vater die [[w:Altersschwäche|Altersschwäche]] ein, und er musste 1847 aus Kindespflicht den Schuldienst des Vaters übernehmen, weil damals den Lehrern noch keine [[w:Pension (Altersversorgung)|Pension]] gesetzlich zugesichert war. Der Vater hätte sich wegen seiner [[w:Arbeitsunfähigkeit|Arbeitsunfähigkeit]] seine Lebensfristung nicht einmal erbetteln können. So sicherte der Sohn seinem Vater durch zwölf Jahre bis zum Lebensende durch Übernahme seines Schuldienstes die Existenz.


== Heirat ==
== Heirat ==

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