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== Pflichtschuldiger Sohn == | == Pflichtschuldiger Sohn == | ||
Der Vater hatte die Hoffnung, dass sein jüngster und einziger Sohn ihm bald eine Stütze werden könne. Leider aber, so schreibt Johann Wimmer in seinen Aufzeichnungen, trat beim Vater die [[w:Altersschwäche|Altersschwäche]] ein, und | Der Vater hatte die Hoffnung, dass sein jüngster und einziger Sohn ihm bald eine Stütze werden könne. Leider aber, so schreibt Johann Wimmer in seinen Aufzeichnungen, trat beim Vater die [[w:Altersschwäche|Altersschwäche]] ein, und er musste 1847 aus Kindespflicht den Schuldienst des Vaters übernehmen, weil damals den Lehrern noch keine [[w:Pension (Altersversorgung)|Pension]] gesetzlich zugesichert war. Der Vater hätte sich wegen seiner [[w:Arbeitsunfähigkeit|Arbeitsunfähigkeit]] seine Lebensfristung nicht einmal erbetteln können. So sicherte der Sohn seinem Vater durch zwölf Jahre bis zum Lebensende durch Übernahme seines Schuldienstes die Existenz. | ||
== Heirat == | == Heirat == |