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Es wurde dann ursprünglich für grenzüberquerende Fahrräder ein System eingeführt mit den ''Triptyques'', welches erste Erleichterungen brachte.<ref>''Rundschau'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 17 (1900), S. 8.</ref><ref name=AIACR1 /> Später dann auch für Kraftfahrzeuge, Boote und Jachten etc. Dabei übernahm eine Ausgabestelle (z. B. Touringclub, Automobilclub etc.) in einem Land die Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme der ''Triptyques'' und haftete für die Zahlung des Zolles, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wurde. Der Fahrzeugeigentümer bzw. -besitzer musste zuvor einen oder mehrere ''Triptyque'' (für jedes Land verschieden) anfordern, je nachdem, wie viele Länder er bereisen wollte und für jedes ein Depot (Kaution) hinterlegen und Gebühren zahlen. Dies galt jedoch nur für die Länder, die Vertragsstaaten waren oder dieses Möglichkeit auf Gegenseitigkeit anerkannten. | Es wurde dann ursprünglich für grenzüberquerende Fahrräder ein System eingeführt mit den ''Triptyques'', welches erste Erleichterungen brachte.<ref>''Rundschau'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 17 (1900), S. 8.</ref><ref name=AIACR1 /> Später dann auch für Kraftfahrzeuge, Boote und Jachten etc. Dabei übernahm eine Ausgabestelle (z. B. Touringclub, Automobilclub etc.) in einem Land die Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme der ''Triptyques'' und haftete für die Zahlung des Zolles, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wurde. Der Fahrzeugeigentümer bzw. -besitzer musste zuvor einen oder mehrere ''Triptyque'' (für jedes Land verschieden) anfordern, je nachdem, wie viele Länder er bereisen wollte und für jedes ein Depot (Kaution) hinterlegen und Gebühren zahlen. Dies galt jedoch nur für die Länder, die Vertragsstaaten waren oder dieses Möglichkeit auf Gegenseitigkeit anerkannten. | ||
Im Dezember 1910 wurde im Rahmen des FIA (damals noch ''Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus'', AIACR, genannt) vom Touring Club Italiano vorgeschlagen, ein ''Triptyquebuch'' (Tourenbuch / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch) einzuführen, um dem Automobilisten die Mitführung einzelner (verschiedener) ''Triptyques'' für jedes Land zu ersparen. Dieses ''Triptyquebuch'' sollte ein dauerhaftes Stammblatt mit den Daten zum Fahrzeug enthalten sowie zwölf ''Scheine'', mit denen ein Fahrzeug jede beliebige Grenze eines Vertragsstaates überschreiten könnte, ohne dass dies zuvor angemeldet werden müsste.<ref>''Das internationale Triptyquebuch'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'', Nr. 8, vom 19. Februar 1911, S. 2.</ref> | Im Dezember 1910 wurde im Rahmen des [[w:Fédération Internationale de l’Automobile|FIA]] (damals noch ''Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus'', AIACR, genannt) vom Touring Club Italiano vorgeschlagen, ein ''Triptyquebuch'' (Tourenbuch / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch) einzuführen, um dem Automobilisten die Mitführung einzelner (verschiedener) ''Triptyques'' für jedes Land zu ersparen. Dieses ''Triptyquebuch'' sollte ein dauerhaftes Stammblatt mit den Daten zum Fahrzeug enthalten sowie zwölf ''Scheine'', mit denen ein Fahrzeug jede beliebige Grenze eines Vertragsstaates überschreiten könnte, ohne dass dies zuvor angemeldet werden müsste.<ref>''Das internationale Triptyquebuch'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'', Nr. 8, vom 19. Februar 1911, S. 2.</ref> | ||
Ein solches System mit den nunmehr als ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage'' bezeichneten Ausweisen<ref>Auch als Grenzpassagierscheinhefte / Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge bzw. Boote bezeichnet.</ref> für Privatfahrzeuge wurde von den Zollbehörden Österreichs, [[w:Belgien|Belgiens]], [[w:Dänemark|Dänemarks]], [[w:Spanien|Spaniens]], [[w:Frankreich|Frankreichs]], [[w:Niederlande|der Niederlande]], [[w:Ungarn|Ungarns]]<ref>Ungarn galt zolltechnisch innerhalb der [[w:Habsburgmonarchie|Habsburgmonarchie]] als Ausland und deshalb waren solche Bescheinigungen erforderlich.</ref>, [[w:Italien|Italiens]], [[w:Norwegen|Norwegens]], [[w:Russland|Russlands]], [[w:Rumänien|Rumäniens]] und der [[w:Schweiz|Schweiz]] zum 1. Dezember 1913 eingeführt.<ref name=AAZ1 /> Der Unterschied zwischen dem ''Carnet de Passages en Douanes'' und den ''Triptyques'' in Europa war nun, dass das ''Triptyque'' für ein Land eingeschränkt galt, während das ''Carnet de Passages en Douanes'' für fast alle teilnehmenden europäischen Länder galt. Beide galten jeweils ein Jahr nach Ausstellung. Daneben wurden auch immer öfter ''Triptyques'' für kurzfristige, einmalige Grenzübertritte ausgestellt.<ref>''Erleichterungen für den Auslandsverkehr'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 10 (1937), S. 2.</ref> | Ein solches System mit den nunmehr als ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage'' bezeichneten Ausweisen<ref>Auch als Grenzpassagierscheinhefte / Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge bzw. Boote bezeichnet.</ref> für Privatfahrzeuge wurde von den Zollbehörden Österreichs, [[w:Belgien|Belgiens]], [[w:Dänemark|Dänemarks]], [[w:Spanien|Spaniens]], [[w:Frankreich|Frankreichs]], [[w:Niederlande|der Niederlande]], [[w:Ungarn|Ungarns]]<ref>Ungarn galt zolltechnisch innerhalb der [[w:Habsburgmonarchie|Habsburgmonarchie]] als Ausland und deshalb waren solche Bescheinigungen erforderlich.</ref>, [[w:Italien|Italiens]], [[w:Norwegen|Norwegens]], [[w:Russland|Russlands]], [[w:Rumänien|Rumäniens]] und der [[w:Schweiz|Schweiz]] zum 1. Dezember 1913 eingeführt.<ref name=AAZ1 /> Der Unterschied zwischen dem ''Carnet de Passages en Douanes'' und den ''Triptyques'' in Europa war nun, dass das ''Triptyque'' für ein Land eingeschränkt galt, während das ''Carnet de Passages en Douanes'' für fast alle teilnehmenden europäischen Länder galt. Beide galten jeweils ein Jahr nach Ausstellung. Daneben wurden auch immer öfter ''Triptyques'' für kurzfristige, einmalige Grenzübertritte ausgestellt.<ref>''Erleichterungen für den Auslandsverkehr'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 10 (1937), S. 2.</ref> |