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Am 16. Dezember 2020 wurde eine neue Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 3. COVID-19-SchuMaV)<ref>{{BGBl|II Nr. 544/2020}}</ref> erlassen. Wie zuvor bei den anderen Verordnungen, ohne Einbindung der Zivilgesellschaft und ohne wissenschaftlichen Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahmen durch die österreichische Bundesregierung. Diese 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt mit 17. Dezember 2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 26. Dezember 2020 außer Kraft treten. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger nach § 2 werden für den 24. und 25. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt (§ 20 Abs. 7 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung). | Am 16. Dezember 2020 wurde eine neue Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 3. COVID-19-SchuMaV)<ref>{{BGBl|II Nr. 544/2020}}</ref> erlassen. Wie zuvor bei den anderen Verordnungen, ohne Einbindung der Zivilgesellschaft und ohne wissenschaftlichen Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahmen durch die österreichische Bundesregierung. Diese 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt mit 17. Dezember 2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 26. Dezember 2020 außer Kraft treten. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger nach § 2 werden für den 24. und 25. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt (§ 20 Abs. 7 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung). | ||
Am 22. Dezember 2020 wurde sodann die [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] publiziert, die ab 26. Dezember 2020 den 3. Lockdown | Am 22. Dezember 2020 wurde sodann die [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] publiziert, die ab 26. Dezember 2020 den 3. Lockdown verursachte, der entgegen der Kritik der politischen Opposition und aus der Wirtschaft verhängt wird. Mit dieser 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung tritt die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung außer Kraft (25. Dezember 2020, 24:00 Uhr). Die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wurde wiederum, nach mehreren Verlängerungen, durch die [[3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] zum 25. Jänner 2021 ersetzt (in Kraft treten am 25. Jänner 2021, 0:00 Uhr). Die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verlängert den bisherigen 3. Lockdown ohne Unterbrechung und verschärft die Maßnahmen noch weiter. | ||
== Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie == | == Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie == |
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