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Johann Heinrich von Böhmen wurde Mitte der 1320er-Jahre mit etwa 5 Jahren mit seiner ersten Ehefrau offiziell verlobt und 1327 an den Hof seines zukünftigen Schwiegervaters gebracht, wo er gemeinsam mit dieser, die einige Jahre älter als er war, aufwachsen und erzogen werden sollte.<ref name ="hörmann139">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land'', 2013, S. 139</ref> Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand eine reelle Chance, dass er einmal die Nachfolge seines Schwiegervaters im Herzogtum Kärnten und in der Grafschaft Tirol antreten würde, wenn dieser keinen eigenen Sohn mehr haben sollte. Schon 1327 gab es bereits eine Vereinbarung, nach welcher die Vormundschaft (und somit auch Regentschaft für die beiden Reichsfürstentümer) an Johann Heinrichs Vater fallen würde, wenn sein Schwiegervater vor Erreichen von Johann Heinrichs Volljährigkeit sterben sollte.<ref name ="hörmann141">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land'', 2013, S. 141</ref> | Johann Heinrich von Böhmen wurde Mitte der 1320er-Jahre mit etwa 5 Jahren mit seiner ersten Ehefrau offiziell verlobt und 1327 an den Hof seines zukünftigen Schwiegervaters gebracht, wo er gemeinsam mit dieser, die einige Jahre älter als er war, aufwachsen und erzogen werden sollte.<ref name ="hörmann139">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land'', 2013, S. 139</ref> Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand eine reelle Chance, dass er einmal die Nachfolge seines Schwiegervaters im Herzogtum Kärnten und in der Grafschaft Tirol antreten würde, wenn dieser keinen eigenen Sohn mehr haben sollte. Schon 1327 gab es bereits eine Vereinbarung, nach welcher die Vormundschaft (und somit auch Regentschaft für die beiden Reichsfürstentümer) an Johann Heinrichs Vater fallen würde, wenn sein Schwiegervater vor Erreichen von Johann Heinrichs Volljährigkeit sterben sollte.<ref name ="hörmann141">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land'', 2013, S. 141</ref> | ||
Am 16. September 1330 wurden | Am 16. September 1330 wurden Johann Heinrich und Margarete offiziell in Anwesenheit von dessen Vater Johann verheiratet.<ref name ="margue40">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 40</ref> Mit Blick auf das Alter des Brautpaares handelte sich dabei nur um eine "''desponsatio de futuris''", die noch ausstehende (formale) Einwilligung des Paares stand noch bevor. Diese "''desponsatio de praesenti''" hätte erst stattfinden können, nachdem Johann Heinrich und Margarete das dafür vorgeschriebene Alter erreicht hatten. Nach Aussage von Margarete soll es dazu aber nie gekommen sein, was für die spätere Auflösung ein wichtiges Argument war.<ref name ="hörmann141"/> Noch am selben Tag wurde die bereits bestehende Vereinbarung von 1327, nach welcher nach dem Tod von Margaretes Vater, mit dem damals bereits gerechnet wurde, Johann Heinrichs Vater die Vormundschaft für das Paar und die Regentschaft in den beiden Reichsfürstentümern übernehmen sollte, auch mit den Tiroler und den Kärntner Landständen geschlossen. Als Gegenzug wurde König Johann verpflichtet, die bestehenden Rechte und verbrieften Privilegien der Landstände zu achten und keine "Fremden" als Amtsträger einzusetzen.<ref name ="margue40"/> | ||
Im Februar 1330 hatte [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) "''der Baier''"]] Margaretes Vater eine Zusage für die Nachfolge der Töchter beziehungsweise ihrer Ehemänner gewährt, an die er sich aber nicht gebunden fühlte, da er für die Heirat von Johann Heinrich und Margarete nicht ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hatte.<ref name ="hörmann141-FN34">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land'', 2013, S. 141, Fußnote 34</ref> Nachdem Johann Heinrichs Schwiegervater am 2. April 1335 tatsächlich gestorben war, belehnte Kaiser Ludwig "''der Baier''" bereits am 2. Mai 1335 die Herzöge [[Albrecht II. (Österreich)|Albrecht (II.)]] und [[Otto der Fröhliche|Otto]] von Österreich<ref group="A">Die beiden [[Habsburger]] begründeten ihren Erbanspruch damit, dass sie die nächsten männlichen Erben wären. Ihre Mutter [[Elisabeth von Görz-Tirol|Elisabeth]] war eine Schwester von Margaretes Vater Heinrich gewesen.</ref> mit dem [[Herzogtum Kärnten]] (inklusive der [[w:Krain|Mark Krain]]), Teilen der Grafschaft Tirol und der Vogtei über die Bistümer [[w:Bistum Trient|Trient]] und [[w:Bistum Brixen|Brixen]] belehnt. Die übrigen Teile der Grafschaft Tirol bestimmte er für seine eigene Familie. Während die beiden [[Habsburger|Habsburgern]] sich im Herzogtum Kärnten behaupteten, unterstützte der Tiroler Adel die Erbtochter Margarete, Johann Heinrich und dessen Familie gegen diese und den Kaiser. Dabei agierte Markgraf Karl von Mähren, der spätere Karl IV. als Vormund für Johann Heinrich, der noch unmündig war, und dessen Ehefrau.<ref name ="margue42">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 42</ref> Im März 1339 wurde unter Vermittlung der Tiroler Landstände ein Ausgleich mit dem Kaiser geschlossen. In diesem war festgelegt, dass die Grafschaft Tirol, falls Johann Heinrich ohne Nachkommen sterben sollte, als Reichslehen an dessen Vater und seinen älteren Bruder fallen sollte.<ref name ="margue41">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 41</ref> Wenig später verschlechterte sich jedoch die Beziehung zwischen den Landständen und Johann Heinrichs Familie.<ref name ="margue42"/> | |||
Im April 1340 erhoben sich Teile des Adels gegen Johann Heinrich und seinen Bruder. Diese Erhebung wurde jedoch durch Markgraf Karl niedergeschlagen. Erst ein zweiter Aufstand Anfang November 1341, der vom Kaiser unterstützt wurde, beendete die Herrschaft von Johann Heinrichs Familie über die Grafschaft und auch seine Ehe mit Margarete, für die sich zumindest ein Naheverhältnis zu einigen am ersten Aufstand beteiligten Tiroler Adligen nachweisen lässt.<ref name ="margue42"/> Bereits am 28. Jänner 1342 bestätigte ihr neuer Ehemann, [[w:Ludwig V. (Bayern)|Herzog Ludwig (V.) von Baiern]], Markgraf von Brandenburg ("''Ludwig der Brandenburger''") die später als Landesfreiheiten bezeichneten Privilegien aller damals bereits an der Landherrschaft in der Grafschaft Tirol beteiligten Personengruppen.<ref name ="margue43">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 43</ref> | Im April 1340 erhoben sich Teile des Adels gegen Johann Heinrich und seinen Bruder. Diese Erhebung wurde jedoch durch Markgraf Karl niedergeschlagen. Erst ein zweiter Aufstand Anfang November 1341, der vom Kaiser unterstützt wurde, beendete die Herrschaft von Johann Heinrichs Familie über die Grafschaft und auch seine Ehe mit Margarete, für die sich zumindest ein Naheverhältnis zu einigen am ersten Aufstand beteiligten Tiroler Adligen nachweisen lässt.<ref name ="margue42"/> Bereits am 28. Jänner 1342 bestätigte ihr neuer Ehemann, [[w:Ludwig V. (Bayern)|Herzog Ludwig (V.) von Baiern]], Markgraf von Brandenburg ("''Ludwig der Brandenburger''") die später als Landesfreiheiten bezeichneten Privilegien aller damals bereits an der Landherrschaft in der Grafschaft Tirol beteiligten Personengruppen.<ref name ="margue43">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 43</ref> |
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