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== 1. Jänner 1751 Instruktionen der Herrschaft Königshof für den Jäger == | |||
Abt Robert Leeb vom Stift Heiligenkreuz beauftragt den Jäger, dass er in Unserem Herrschaftswald /:wie et mit Marksteinen begrenzt ist:/ den hohen und niedrigen Wildbahn zu versehen, jedoch aber alles Federvieh, auch anderes Wildbrät was Namen es haben mag, keines ausgenommen, hierher zur Herrschaftlichen Kanzlei in Königshof für unten angemörckhtes Schuss-Geld richtig und gewiss einliefern solle.<ref> Archiv [[Stift Heiligenkreuz]], Protocolle Königshof ab 1748</ref> | |||
* Ebenso wird ihm der gesamte Wald anvertraut, es ist ihm verboten einige Stamm Holz heimlich abzugeben, oder selbst zu behalten, darunter ist auch das kleinere Gehölz und Gestrüpp zu verstehen, nur bei ausdrücklicher Genehmigung eines Pater Verwalters, ansonsten droht der Verlust des Dienstes. | |||
* Er solle seinem Amt gemäß mit den herrschaftlichen Jungen die Waldungen fleißig durch streichen und öfters durchsuchen, damit die umliegenden Wildbraten oder Raubschützen abgetan und deren unzulässiges Exercitium (Übung) gehindert werde. | |||
Es solle sich unser Herrschafts-Jäger mit den umliegenden Herrschafts Jägern friedlich verstehen, sollten Herrschaften in einen Widerspruch und Unwillen gelangen, oder wohl auch gar in eine Streitigkeit verfallen. | |||
Es werde sich der herrschaftl. Jäger niemahlen bei unfehlbarem Verlust des | |||
Es werde sich der herrschaftl. Jäger | |||
Dienstes unterfangen, | Dienstes unterfangen, | ||
gleich wie keines Stamm Holtz, also auch | gleich wie keines Stamm Holtz, also auch weder geschlagenes Brennholz, an denen | ||
Scheitern oder Bürdeln zu versilbern, sondern | |||
hierüber ein Zettel v. einem H. Verwalter | hierüber ein Zettel v. einem H. Verwalter unterschriebener Erwarten v. allhiesiger | ||
Canzlei auß, zu deme einen Jäger | |||
nichts, außer Gnadt außgeworfenen zu | nichts, außer Gnadt außgeworfenen zu | ||
dessen Unterhaltung, sondern alles u. | dessen Unterhaltung, sondern alles u. | ||
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erscheinen, u. ist dessen ordi�näre MittagEssen bey der Köchin | erscheinen, u. ist dessen ordi�näre MittagEssen bey der Köchin | ||
Tisch. | Tisch. | ||
Es muß hinfüro zur größeren Si�cherheit alles geschlagenes Holtz an | Es muß hinfüro zur größeren Si�cherheit alles geschlagenes Holtz an | ||
Scheiter u. Bürdeln aufgerichter v. all�hiesigem Hof-Kastner m. dem Jäger ab�gezehlet u. die Summa schriftlich H.P. | Scheiter u. Bürdeln aufgerichter v. all�hiesigem Hof-Kastner m. dem Jäger ab�gezehlet u. die Summa schriftlich H.P. | ||
Verwalter überreichet werden, u. zu Abfüh�rung deren Scheitern nacher Königshof so�wohl alß Münichhofen (Mönchhof) muß der | Verwalter überreichet werden, u. zu Abfüh�rung deren Scheitern nacher Königshof so�wohl alß Münichhofen (Mönchhof) muß der | ||
Jäger auf beiden Orthen m. Rabisch versehen | Jäger auf beiden Orthen m. Rabisch versehen | ||
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Die Wwe. Barbara ehel. Jäger Abt Franz. | Die Wwe. Barbara ehel. Jäger Abt Franz. | ||
==== Christian Binder (1711-1769) ==== | |||
Herrschaftlicher Oberjäger in Steinbruch, von Seitz in Mähren gebürtig. Er heiratete am 4. Feber 1751 in der Kapelle zu Königshof Barbara Ullmannin, sie war herrschaftliche Köchin von [[Kaiserebersdorf|Ebersdorf]], beide Eltern Philipp und Anna Maria Ullmann bereits gestorben. | |||
All diese Instruktionen wurden dem Herrschaftsjäger Christian Binder, als unserem in dem Steinbruch wohnhaften und haussessigen Untertanen in dem Heiligenkreuzer Steinbruch, eindringlich aufgetragen. | |||
== 1912 verkaufte das Stift Heiligenkreuz das Gut Königshof an das Militär == | == 1912 verkaufte das Stift Heiligenkreuz das Gut Königshof an das Militär == |
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