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Aufgabe der Pistenwacht kann daher z. B. die mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung der Skipiste auf Mängel, Einhaltung der Pistenregeln und Absperrungen, der Schutz der Skifahrer und/oder (auch) die Pistenrettung sein. | Aufgabe der Pistenwacht kann daher z. B. die mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung der Skipiste auf Mängel, Einhaltung der Pistenregeln und Absperrungen, der Schutz der Skifahrer und/oder (auch) die Pistenrettung sein. | ||
Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben. | Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben. | ||
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