Vertrag von Hollenburg (1395): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Als Folge dieses Vertrages herrschte Albrecht der Geduldige seit 1396 als Herzog in "Niederösterreich" (auch Donauösterreich) über das Herzogtum Österreich und nahm seinem Hauptsitz in der [[Hofburg Wien|Wiener Hofburg]], während Wilhelm als Herzog in "Innerösterreich" die Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steiermark]], [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] sowie die [[w:Österreichisches Küstenland|Küstenlande]]) mit dem Hauptsitz in [[Graz]] regierte. Wilhelms Hauptresidenz war aber die Hofburg in Wien, wo er gemeinsam mit Albrecht dem Geduldigen residierte.<ref>vgl. Eva Bruckner: ''Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter'', phil. Dissertation (ungedruckt), Wien, 2009, S. 153 [http://othes.univie.ac.at/5159/1/2009-01-21_9505008.pdf digital]</ref>
Als Folge dieses Vertrages herrschte Albrecht der Geduldige seit 1396 als Herzog in "Niederösterreich" (auch Donauösterreich) über das Herzogtum Österreich und nahm seinem Hauptsitz in der [[Hofburg Wien|Wiener Hofburg]], während Wilhelm als Herzog in "Innerösterreich" die Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steiermark]], [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] sowie die [[w:Österreichisches Küstenland|Küstenlande]]) mit dem Hauptsitz in [[Graz]] regierte. Wilhelms Hauptresidenz war aber die Hofburg in Wien, wo er gemeinsam mit Albrecht dem Geduldigen residierte.<ref>vgl. Eva Bruckner: ''Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter'', phil. Dissertation (ungedruckt), Wien, 2009, S. 153 [http://othes.univie.ac.at/5159/1/2009-01-21_9505008.pdf digital]</ref>
Die Hollenburg befand sich im Markt Hollenburg, der heute Teil der Stadtgemeinde Krems ist. Er lag damals im Herzogtum Österreich, gehörte aber noch zum [[w:Hochstift Freising|Hochstift Freising]]. Bischof von Freising war damals [[Berthold von Wehingen]], der frühere Kanzler von Herzog Albrecht (III.), der nach dessen Tod Kanzler von Herzog Wilhelm war. Es ist naheliegend, dass er beim Zustandekommen des Vertrages von Hollenburg eine wesentliche Rolle gespielt hat.<ref name="lackner344>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzoge (1365 - 1406). Habilitationsschrift, Wien, 2001. Bd. 2, S. 344</ref>


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