Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref>
Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref>


=== Ortsschaften als Ortsverwaltungsteile ===
=== Ortschaften als Ortsverwaltungsteile ===
Daneben dient die Ortschaft aber auch als politisch-administrative Gliederung der Gemeinden. In den Ländern Oberösterreich, Salzburg, Trol und Vorarlberg fehlt in den Gemeindeordnugen eine explizite Definition des Begriffs, man spricht dort von Ortschaften als {{"|einzelne Teile einer Gemeinde}} (§&nbsp;69&nbsp;(2) ''Salzburger Gemeindeordnung'' GdO&nbsp;1994)<ref name="Sbg 69">{{§|69|Salzburger Gemeindeordnung|LrSbg|DokNr=LSB40005630 |text= §&nbsp;69 ''Bürgerbefragung.'' (2) ''Salzburger Gemeindeordnung 1994 - GdO 1994.''}} StF: LGBl Nr 107/1994 (WV)</ref>, oder, dass eine Gemeinde {{"|aus  mehreren Ortschaften besteht}} (§&nbsp;60&nbsp;(1b) ''Tiroler Gemeindeordnung&nbsp;2001'' TGO)<ref name="Tir 60">{{§|60|Salzburger Gemeindeordnung|LrT|DokNr=LTI40017025 |text= §&nbsp;60 ''Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen.'' (1) b) ''Gesetz vom 21. März 2001 über die Regelung des Gemeindewesens in Tirol (Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO).''}} StF: LGBl. Nr. 36/2001</ref>.<!-- analog auch: "Teile von Gemeinden (Ortschaften, Stadtbezirke)" Artikel 78 ''Initiativrecht, Volksabstimmung, Volksbefragung, Gemeindeversammlung'' (6) Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) der Steiermark LrStmk&Dokumentnummer=LRST_0001_007, OÖ, VBG fehlt gänzlich -->
Daneben dient die Ortschaft aber auch als politisch-administrative Gliederung der Gemeinden. In den Ländern Oberösterreich, Salzburg, Trol und Vorarlberg fehlt in den Gemeindeordnugen eine explizite Definition des Begriffs, man spricht dort von Ortschaften als {{"|einzelne Teile einer Gemeinde}} (§&nbsp;69&nbsp;(2) ''Salzburger Gemeindeordnung'' GdO&nbsp;1994)<ref name="Sbg 69">{{§|69|Salzburger Gemeindeordnung|LrSbg|DokNr=LSB40005630 |text= §&nbsp;69 ''Bürgerbefragung.'' (2) ''Salzburger Gemeindeordnung 1994 - GdO 1994.''}} StF: LGBl Nr 107/1994 (WV)</ref>, oder, dass eine Gemeinde {{"|aus  mehreren Ortschaften besteht}} (§&nbsp;60&nbsp;(1b) ''Tiroler Gemeindeordnung&nbsp;2001'' TGO)<ref name="Tir 60">{{§|60|Salzburger Gemeindeordnung|LrT|DokNr=LTI40017025 |text= §&nbsp;60 ''Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen.'' (1) b) ''Gesetz vom 21. März 2001 über die Regelung des Gemeindewesens in Tirol (Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO).''}} StF: LGBl. Nr. 36/2001</ref>.<!-- analog auch: "Teile von Gemeinden (Ortschaften, Stadtbezirke)" Artikel 78 ''Initiativrecht, Volksabstimmung, Volksbefragung, Gemeindeversammlung'' (6) Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) der Steiermark LrStmk&Dokumentnummer=LRST_0001_007, OÖ, VBG fehlt gänzlich -->
Für Salzburg wird das Ortschaftsgebiet auch ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete gegeben: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört.<ref name="SAGIS">[[SAGIS]] [http://www.salzburg.gv.at/landkarten/ online] ''→ Themen → Grenzen → Ortschaftsgrenzen''  - dort werden für die Ortschaften auch von den Orten abweichende georeferenzierte Punkte ''(Ortschaftspunkkte)'' gegeben</ref> Das entspricht dem Ortschaftskonzept der Statistik Austria, nach dem auch im Freiland liegende Einzellagen wie Almen, Schutzhütten und Jagdhäuser bei den Ortschaften mitgerechnet werden.
Für Salzburg wird das Ortschaftsgebiet auch ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete gegeben: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört.<ref name="SAGIS">[[SAGIS]] [http://www.salzburg.gv.at/landkarten/ online] ''→ Themen → Grenzen → Ortschaftsgrenzen''  - dort werden für die Ortschaften auch von den Orten abweichende georeferenzierte Punkte ''(Ortschaftspunkkte)'' gegeben</ref> Das entspricht dem Ortschaftskonzept der Statistik Austria, nach dem auch im Freiland liegende Einzellagen wie Almen, Schutzhütten und Jagdhäuser bei den Ortschaften mitgerechnet werden.

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