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Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref> | Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref> | ||
=== | === Ortschaften als Ortsverwaltungsteile === | ||
Daneben dient die Ortschaft aber auch als politisch-administrative Gliederung der Gemeinden. In den Ländern Oberösterreich, Salzburg, Trol und Vorarlberg fehlt in den Gemeindeordnugen eine explizite Definition des Begriffs, man spricht dort von Ortschaften als {{"|einzelne Teile einer Gemeinde}} (§ 69 (2) ''Salzburger Gemeindeordnung'' GdO 1994)<ref name="Sbg 69">{{§|69|Salzburger Gemeindeordnung|LrSbg|DokNr=LSB40005630 |text= § 69 ''Bürgerbefragung.'' (2) ''Salzburger Gemeindeordnung 1994 - GdO 1994.''}} StF: LGBl Nr 107/1994 (WV)</ref>, oder, dass eine Gemeinde {{"|aus mehreren Ortschaften besteht}} (§ 60 (1b) ''Tiroler Gemeindeordnung 2001'' TGO)<ref name="Tir 60">{{§|60|Salzburger Gemeindeordnung|LrT|DokNr=LTI40017025 |text= § 60 ''Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen.'' (1) b) ''Gesetz vom 21. März 2001 über die Regelung des Gemeindewesens in Tirol (Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO).''}} StF: LGBl. Nr. 36/2001</ref>.<!-- analog auch: "Teile von Gemeinden (Ortschaften, Stadtbezirke)" Artikel 78 ''Initiativrecht, Volksabstimmung, Volksbefragung, Gemeindeversammlung'' (6) Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) der Steiermark LrStmk&Dokumentnummer=LRST_0001_007, OÖ, VBG fehlt gänzlich --> | Daneben dient die Ortschaft aber auch als politisch-administrative Gliederung der Gemeinden. In den Ländern Oberösterreich, Salzburg, Trol und Vorarlberg fehlt in den Gemeindeordnugen eine explizite Definition des Begriffs, man spricht dort von Ortschaften als {{"|einzelne Teile einer Gemeinde}} (§ 69 (2) ''Salzburger Gemeindeordnung'' GdO 1994)<ref name="Sbg 69">{{§|69|Salzburger Gemeindeordnung|LrSbg|DokNr=LSB40005630 |text= § 69 ''Bürgerbefragung.'' (2) ''Salzburger Gemeindeordnung 1994 - GdO 1994.''}} StF: LGBl Nr 107/1994 (WV)</ref>, oder, dass eine Gemeinde {{"|aus mehreren Ortschaften besteht}} (§ 60 (1b) ''Tiroler Gemeindeordnung 2001'' TGO)<ref name="Tir 60">{{§|60|Salzburger Gemeindeordnung|LrT|DokNr=LTI40017025 |text= § 60 ''Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen.'' (1) b) ''Gesetz vom 21. März 2001 über die Regelung des Gemeindewesens in Tirol (Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO).''}} StF: LGBl. Nr. 36/2001</ref>.<!-- analog auch: "Teile von Gemeinden (Ortschaften, Stadtbezirke)" Artikel 78 ''Initiativrecht, Volksabstimmung, Volksbefragung, Gemeindeversammlung'' (6) Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) der Steiermark LrStmk&Dokumentnummer=LRST_0001_007, OÖ, VBG fehlt gänzlich --> | ||
Für Salzburg wird das Ortschaftsgebiet auch ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete gegeben: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört.<ref name="SAGIS">[[SAGIS]] [http://www.salzburg.gv.at/landkarten/ online] ''→ Themen → Grenzen → Ortschaftsgrenzen'' - dort werden für die Ortschaften auch von den Orten abweichende georeferenzierte Punkte ''(Ortschaftspunkkte)'' gegeben</ref> Das entspricht dem Ortschaftskonzept der Statistik Austria, nach dem auch im Freiland liegende Einzellagen wie Almen, Schutzhütten und Jagdhäuser bei den Ortschaften mitgerechnet werden. | Für Salzburg wird das Ortschaftsgebiet auch ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete gegeben: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört.<ref name="SAGIS">[[SAGIS]] [http://www.salzburg.gv.at/landkarten/ online] ''→ Themen → Grenzen → Ortschaftsgrenzen'' - dort werden für die Ortschaften auch von den Orten abweichende georeferenzierte Punkte ''(Ortschaftspunkkte)'' gegeben</ref> Das entspricht dem Ortschaftskonzept der Statistik Austria, nach dem auch im Freiland liegende Einzellagen wie Almen, Schutzhütten und Jagdhäuser bei den Ortschaften mitgerechnet werden. |