Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Dieser Artikel|erläutert den politisch-administrativ-geographischen Begriff; zu „Wohnplatz“ im allgemeinen Sinne siehe [[Siedlung]]. Siehe auch [[geschlossene Ortschaft]].}}
'''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]].
In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs'' (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 53.</ref>
In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs'' (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 53.</ref>


In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur.
== Deutschland ==
=== Begriff im deutschen Verwaltungsrecht ===
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, wurden und werden häufig offizielle ''Ortschaften'' eingerichtet – meistens in der Abgrenzung der ehemaligen Gemeinden. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in [[Baden-Württemberg]],<ref>[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true Gemeindeordnung für Baden-Württemberg], §§ 67–73.</ref> [[Niedersächsische Gemeindeordnung|Niedersachsen]],<ref>[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true Niedersächsische Gemeindeordnung], §§ 55e–55i.</ref> [[Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]],<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063 Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen], § 39.</ref> [[Sächsische Gemeindeordnung|Sachsen]],<ref>[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#x77 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), §§ 65-69]</ref> [[Sachsen-Anhalt]]<ref>[http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?t=137758844695945684&source=link&highlighting=off&xid=148552,98 Gemeindeordnung für Sachsen-Anhalt] § 86</ref> und [[Thüringer Kommunalordnung|Thüringen]]<ref>[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/4td/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=176&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomOTH2003pG1&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-KomOTH2003rahmen Thüringer Kommunalordnung], §§ 45 und 45 a</ref> vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. [[Ortsteil]]en bestehen. Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird, in Niedersachsen kann das auch nur ein Ortsvorsteher sein, der vom Gemeinderat berufen wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören; eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde abmildern.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann.
In Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Modelle von Ortschaften: das Modell Ortschaftsrat mit Ortsbürgermeister sowie das Modell Ortsvorsteher.
In Thüringen gibt es Ortschaften nur innerhalb von Landgemeinden. Dort kann der Gemeinderat in der Hauptsatzung für einen oder mehrere Ortsteile eine Ortschaftsverfassung regeln, was zur Folge hat, dass Ortschaftsrat und Ortschaftsbürgermeister gewählt werden können. Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister gibt es in Thüringer Landgemeinden somit nicht.
=== Straßenverkehrsrecht ===
[[Datei:Zeichen 310-50 - Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992.svg|mini|Zeichen 310]]
In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50&nbsp;km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der [[Ortstafel (Deutschland)|Ortstafel]] ''(Zeichen 310)'', einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel ''(Zeichen 311)''.
== Österreich ==
[[Datei:Wernberg Stallhofen Ortstafel 12032015 0531.jpg|mini|Ortstafel in [[Moosburg (Kärnten)|Stallhofen]] in [[Kärnten]]]]
[[Datei:Wernberg Stallhofen Ortstafel 12032015 0531.jpg|mini|Ortstafel in [[Moosburg (Kärnten)|Stallhofen]] in [[Kärnten]]]]
=== Definition und Geschichte ===
=== Definition und Geschichte ===
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==== Geschlossene Ortschaft ====
==== Geschlossene Ortschaft ====
In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff ''Ortschaft'' im Sinn der [[Ortsgebiet#Erweiterter Begriff Ortsgebiet / geschlossene Ortschaft|Geschlossenen Ortschaft]] verwendet.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.</ref> Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).<ref>So [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_1996100191_19970217X00/JWT_1996100191_19970217X00.html VwGH 96/10/0191]: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als ''Ortschaft'' im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.</ref>
In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff ''Ortschaft'' im Sinn der [[Ortsgebiet#Erweiterter Begriff Ortsgebiet / geschlossene Ortschaft|Geschlossenen Ortschaft]] verwendet.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.</ref> Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).<ref>So [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_1996100191_19970217X00/JWT_1996100191_19970217X00.html VwGH 96/10/0191]: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als ''Ortschaft'' im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.</ref>
== Schweiz ==
[[Datei:CH-Hinweissignal-Ortsbeginn auf Hauptstrassen.svg|mini|Ortseingangsschild]]
{{Hauptartikel|Ortschaftenverzeichnis der Schweiz}}<!--besondere Fallbeispiele bitte dort einbauen-->
In der [[Schweiz]] wird amtlich von ''Ortschaft'' gesprochen, wenn diese ein geographisch abgegrenztes Siedlungsgebiet mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl haben.<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a3.html SR 510.625 Art. 3 Begriffe].</ref> Ortschaftsgrenzen sind vielfach identisch mit [[Gemeinde (Schweiz)|Gemeindegrenzen]], die Beziehung zwischen Gemeinden, Ort und Postleitzahl ist jedoch oft komplizierter. Bei manchen Gemeinden weichen Name der Ortschaft und der Gemeinde ab, etwa wenn der Gemeindenamen nicht dem Hauptort entspricht. Viele Gemeinden haben auch mehrere Ortschaften. Ortschaften in der Schweiz sind jedoch grundsätzlich unabhängig von der Gemeindestruktur. Die Ortschaftsgliederung ist aber schweizweit flächendeckend.
Daneben gibt es einen etwas umfangreicheren Bestand an traditionell bedeutenderen Ortslagen, die ebenfalls unter der Bezeichnung ''Ortschaft'' geführt werden.
Die wichtigste amtlichen Quelle ist das ''[[Ortschaftenverzeichnis der Schweiz]]'' nach [[Verordnung über Geografische Namen]]&nbsp;(GeoNV).<ref name="anm GeoNV">{{§§|URL|2= http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20071090/index.html |3=''Verordnung über die geografische Namen (GeoNV)''}} (i.d.g.F. online, [[admin.ch]]).</ref> Es wurde aus den beiden Ortschaftenverzeichnissen des Bundesamts für Landestopografie&nbsp;(swisstopo), das den Perimeter (Umgrenzung) der Ortschaften erfasst (ca. 4'100 Ortschaften), und des Bundesamts für Statistik&nbsp;(BfS), das primär das Namensgut darstellte (2006 ca. 6'000 Ortschaften), vereinigt, und wird heute zentral von [[swisstopo]] geführt.
== Siehe auch ==
* [[Ort]]
* [[Ortsgemeinde]]
* [[Gnotschaft]], [[Weiler]]/Rotte
* [[Liste geteilter Orte]] (Landgrenzen)
* [[Gebäudeadresse]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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[[Kategorie:Siedlungsform]]
[[Kategorie:Siedlungsform]]
[[Kategorie:Politische Geographie]]
[[Kategorie:Politische Geographie]]
[[Kategorie:Ortsteil in Österreich|*Ortschaft]]
[[Kategorie:Verwaltungsgliederung]]
[[Kategorie:Verwaltungsgliederung Österreichs]]
[[Kategorie:Verwaltungseinheit]]
[[Kategorie:Verwaltungseinheit]]
[[Kategorie:Gemeinderecht (Österreich)]]
[[Kategorie:Gemeinderecht]]
[[Kategorie:Raumordnung (Österreich)]]
[[Kategorie:Raumordnung]]

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