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Hans (II.) von Dietrichstock wird erstmals urkundlich am 30. Oktober 1370 genannt. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits der Forstmeister von Herzog Albrecht (III.) von Österreich. Er dürfte in diesem Amt [[Albrecht Schenk von Ried]] († 1367) nachgefolgt sein, der noch 1367 als Forstmeister | Hans (II.) von Dietrichstock wird erstmals urkundlich am 30. Oktober 1370 genannt. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits der Forstmeister von Herzog Albrecht (III.) von Österreich. Er dürfte in diesem Amt [[Albrecht von Ried|Albrecht Schenk von Ried]] († 1367) nachgefolgt sein, der noch 1367 als Forstmeister bezeugt ist. Hans von Dietrichstock bekleidete das Amt des Forstmeisters bis zu seinem Tod, also mehr als drei Jahrzehnte.<ref name ="Lackner137">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 137</ref> | ||
Wenig später übernahm Hans von Dietrichstock für Herzog Albrecht (III.) wichtige diplomatische Aufgaben, und in den 1380er-Jahren bestellte ihn dieser mehrmals zu seinem herzoglichen Richter. 1388 wird Hans von Dietrichstock erstmals als Rat des Herzogs genannt, doch dürfte er schon früher zu dessen Räten gehört haben.<ref name ="Lackner137"/> | Wenig später übernahm Hans von Dietrichstock für Herzog Albrecht (III.) wichtige diplomatische Aufgaben, und in den 1380er-Jahren bestellte ihn dieser mehrmals zu seinem herzoglichen Richter. 1388 wird Hans von Dietrichstock erstmals als Rat des Herzogs genannt, doch dürfte er schon früher zu dessen Räten gehört haben.<ref name ="Lackner137"/> |
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