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Hans (II.) von Dietrichstock wird erstmals urkundlich am 30. Oktober 1370 genannt. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits der Forstmeister von Herzog Albrecht (III.) von Österreich. Er dürfte in diesem Amt [[Albrecht von Ried|Albrecht Schenk von Ried]] († 1367) nachgefolgt sein, der noch 1367 als Forstmeister bezeugt ist. Hans von Dietrichstock bekleidete das Amt des Forstmeisters bis zu seinem Tod, also mehr als drei Jahrzehnte.<ref name ="Lackner137">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 137</ref> | Hans (II.) von Dietrichstock wird erstmals urkundlich am 30. Oktober 1370 genannt. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits der Forstmeister von Herzog Albrecht (III.) von Österreich. Er dürfte in diesem Amt [[Albrecht von Ried|Albrecht Schenk von Ried]] († 1367) nachgefolgt sein, der noch 1367 als Forstmeister bezeugt ist. Hans von Dietrichstock bekleidete das Amt des Forstmeisters bis zu seinem Tod, also mehr als drei Jahrzehnte.<ref name ="Lackner137">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 137</ref> | ||
Wenig später übernahm Hans von Dietrichstock für Herzog Albrecht (III.) wichtige diplomatische Aufgaben, und in den 1380er-Jahren bestellte ihn dieser mehrmals zu seinem herzoglichen Richter. 1388 wird Hans von Dietrichstock erstmals als Rat des Herzogs genannt, doch dürfte er schon früher zu dessen Räten gehört haben.<ref name ="Lackner137"/> | Wenig später übernahm Hans von Dietrichstock für Herzog Albrecht (III.) wichtige diplomatische Aufgaben, und in den 1380er-Jahren bestellte ihn dieser mehrmals zu seinem herzoglichen Richter. 1388 wird Hans von Dietrichstock erstmals als Rat des Herzogs genannt, doch dürfte er schon früher zu dessen Räten gehört haben.<ref name ="Lackner137"/> Im letzten Jahrzehnt von Herzog Albrechts Regierung gehörte Hans von Dietrichstock zu den einflussreichsten Personen am Herzogshof. In diesen Jahren fungierte er mehrmals in Vertretung des Hofmeisters bei Rechnungsprüfungen.<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 137 und S. 138</ref> Als der Sturz des Hofmeisters [[Johann von Liechtenstein|Hans von Liechtenstein]] († 1397) im Jahr 1394 das gesamte höfische Machtgefüge in seinen Grundfesten erschüttert, blieb Hans von Dietrichstock Position davon offensichtlich unbehelligt.<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 137f.</ref> 1395 gehörte Hans von Dietrichstock zu jenen Personen, welche das Testament von Herzog Albrecht (III.) an seinem Sterbelager in [[Laxenburg]] bezeugten.<ref name ="Lackner138">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 138</ref> | ||
Nach dem Tod von Herzog Albrecht (III.) verblieb Hans von Dietrichstock weiterhin im Rat. Sein tatsächlicher Einfluss auf die Nachfolger des Herzogs war aber wesentlich geringer. 1399 war er einer der sieben Räte, welche diese für Verhandlungen mit der [[Universität Wien|Wiener Universitäten]] bestimmten.<ref name ="Lackner138"/> | Nach dem Tod von Herzog Albrecht (III.) verblieb Hans von Dietrichstock weiterhin im Rat. Sein tatsächlicher Einfluss auf die Nachfolger des Herzogs war aber wesentlich geringer. 1399 war er einer der sieben Räte, welche diese für Verhandlungen mit der [[Universität Wien|Wiener Universitäten]] bestimmten.<ref name ="Lackner138"/> |
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