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Barbara Hufeysen wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Bei den Verhören wurde sie verschiedener Zaubereien beschuldigt, mit denen sie Schaden verursacht hatte. Außerdem wurde sie beschuldigt, dass sie Zauber praktiziert hätte, um ihren Ehemann aus dem Gefängnis freizubekommen. Belastet wurde sie vor allem von Margaretha Grünepachin, die eine Zeitlang in ihrem Haus gewohnt hatte, und der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für sie gearbeitet hatte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 44ff.</ref> Nach Hinweisen in den Verhörprotokollen | Barbara Hufeysen wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Bei den Verhören wurde sie verschiedener Zaubereien beschuldigt, mit denen sie Schaden verursacht hatte. Außerdem wurde sie beschuldigt, dass sie Zauber praktiziert hätte, um ihren Ehemann aus dem Gefängnis freizubekommen. Belastet wurde sie vor allem von Margaretha Grünepachin, die eine Zeitlang in ihrem Haus gewohnt hatte, und der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für sie gearbeitet hatte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 44ff.</ref> Nach Hinweisen in den Verhörprotokollen pflegte Barbara Hufeysen mit [[Barbara Pflieglin]] und [[Helena Scheuberin]], die beide ebenfalls angeklagt waren, eine nähere Bekanntschaft.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 41 und S. 45</ref> | ||
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Hufeysen wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.<ref name ="amma71">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71</ref> Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm für sie der Schuster und Bürger Ludovicus Amman.<ref name ="amma73">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 73</ref> Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref name ="amma72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Über ihr weiteres Schicksal ist bisher nichts bekannt. | Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Hufeysen wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.<ref name ="amma71">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71</ref> Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm für sie der Schuster und Bürger Ludovicus Amman.<ref name ="amma73">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 73</ref> Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref name ="amma72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Über ihr weiteres Schicksal ist bisher nichts bekannt. |
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