Benutzerin:Ermione 13/Testseite: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 43: Zeile 43:
* Uradel: Der Begriff Uradel umfasst in der Wissenschaft heute alle Familien, die nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehörten. Ob diese Familien ursprünglich [[w:edelfrei|Edelfreie]] oder [[w:Ministeriale|Ministeriale]] waren, ist dabei nicht von Bedeutung.</ref>
* Uradel: Der Begriff Uradel umfasst in der Wissenschaft heute alle Familien, die nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehörten. Ob diese Familien ursprünglich [[w:edelfrei|Edelfreie]] oder [[w:Ministeriale|Ministeriale]] waren, ist dabei nicht von Bedeutung.</ref>
* Edelfrei|Edelfreie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref>
* Edelfrei|Edelfreie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref>
"Leibgeding"<ref group="A">Ein "Leibgeding" war ein Besitztum, dessen Nutzung einer Person für die Dauer ihres Lebens übertragen wurde.</ref>
* Taiding oder Landestaiding: <ref group="A">Taiding oder Landestaiding findet sich im Mittelalter als Bezeichnung für [[w:Thing|Thing]] in den Gebieten des heutigen Österreich. Mit Thing wurden damals Volksversammlungen und Gerichts­versammlungen bezeichnet, die regelmäßigen an einem bestimmten Ort abgehalten wurden. Sie dienten vor allem der Erhaltung des Rechtsfriedens, wobei besonders die Stellung der Grundherrschaft als ordnende Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereichen gestärkt wurde. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs haben sich aus dem ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit schriftlich ausformulierte Taidingordnungen für die Herrschaften [[Steyregg]] oder [[w:Edelsitz Lustenfelden|Lustenfelden]] (heute Teil der Stadt [[Linz]]) erhalten.</ref>
* Taiding oder Landestaiding: <ref group="A">Taiding oder Landestaiding findet sich im Mittelalter als Bezeichnung für [[w:Thing|Thing]] in den Gebieten des heutigen Österreich. Mit Thing wurden damals Volksversammlungen und Gerichts­versammlungen bezeichnet, die regelmäßigen an einem bestimmten Ort abgehalten wurden. Sie dienten vor allem der Erhaltung des Rechtsfriedens, wobei besonders die Stellung der Grundherrschaft als ordnende Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereichen gestärkt wurde. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs haben sich aus dem ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit schriftlich ausformulierte Taidingordnungen für die Herrschaften [[Steyregg]] oder [[w:Edelsitz Lustenfelden|Lustenfelden]] (heute Teil der Stadt [[Linz]]) erhalten.</ref>
* [[Wien]]<ref group="A">Die Stadt Wien war damals die größte Stadt im [[Herzogtum Österreich]] und gehörte zu dessen [[w:Landstände|Landständen]]. Sie war unter der Herrschaft der [[Babenberger]] seit [[Heinrich II. (Österreich)|Herzog Heinrich (II.)]] ("''Heinrich Jasomirgott''") Sitz des Herzogs von Österreich und gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[Habsburger]]. Im 15. Jahrhundert behauptete Wien sich als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns", aber erst im 17. Jahrhundert wurde es die Hauptstadt des "Habsburgerreiches". Bis Mitte des 19. Jahrhunderts umfasste die Stadt Wien im Wesentlichen jenen Stadtteil, der heute den ersten Bezirk bildet. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Wiener Bezirke 2-9. Ende des 19. Jahrhunderts beziehungsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Bezirke 10-23.</ref>
* [[Wien]]<ref group="A">Die Stadt Wien war damals die größte Stadt im [[Herzogtum Österreich]] und gehörte zu dessen [[w:Landstände|Landständen]]. Sie war unter der Herrschaft der [[Babenberger]] seit [[Heinrich II. (Österreich)|Herzog Heinrich (II.)]] ("''Heinrich Jasomirgott''") Sitz des Herzogs von Österreich und gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[Habsburger]]. Im 15. Jahrhundert behauptete Wien sich als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns", aber erst im 17. Jahrhundert wurde es die Hauptstadt des "Habsburgerreiches". Bis Mitte des 19. Jahrhunderts umfasste die Stadt Wien im Wesentlichen jenen Stadtteil, der heute den ersten Bezirk bildet. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Wiener Bezirke 2-9. Ende des 19. Jahrhunderts beziehungsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Bezirke 10-23.</ref>
48.857

Bearbeitungen

Navigationsmenü