Ernst der Eiserne: Unterschied zwischen den Versionen

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* Seit ca. 1406 über das [[Herzogtum Steier]] und bis 1417 auch über die [[Steyr|Stadt und Herrschaft Steyr]].
* Seit ca. 1406 über das [[Herzogtum Steier]] und bis 1417 auch über die [[Steyr|Stadt und Herrschaft Steyr]].
* 1409-1411 gemeinsam mit seinem anderen älteren Bruder Leopold dem Stolzen über das [[Herzogtum Österreich]]<ref group="A">Dieses Herzogtum Österreich, das sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in die Herzogtümer [[w:Oberösterreich|Österreich ob der Enns]] und [[w:Niederösterreich|Österreich unter der Enns]] aufspaltete, wird in der Fachliteratur oft auch als "Donauösterreich" bezeichnet.</ref> als einer der [[w:Vormund|Vormunde]] für seinen Verwandten, [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht (V.) von Österreich]].
* 1409-1411 gemeinsam mit seinem anderen älteren Bruder Leopold dem Stolzen über das [[Herzogtum Österreich]]<ref group="A">Dieses Herzogtum Österreich, das sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in die Herzogtümer [[w:Oberösterreich|Österreich ob der Enns]] und [[w:Niederösterreich|Österreich unter der Enns]] aufspaltete, wird in der Fachliteratur oft auch als "Donauösterreich" bezeichnet.</ref> als einer der [[w:Vormund|Vormunde]] für seinen Verwandten, [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht (V.) von Österreich]].
* Seit 1411 neben dem Herzogtum Steier auch über die Herzogtümer [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des späteren [[Portal:Kärnten|Bundeslandes Kärnten]] dessen übrige Teile damals noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen [[w:Bistum Gurk|Suffraganbistum Gurk]] sowie der [[w:Meinhardiner#Albertinische Linie|Albertinischen Linie]] der Grafen von Görz und Tirol (Grafen von Görz) waren.</ref> und [[w:Krain|Krain]]<ref group="A">Die Herzogtümer Kärnten und Krain werden gemeinsam mit dem Herzogtum Steier oft unter dem Begriff "Innerösterreich" zusammengefasst. Ernst der Eiserne wird daher in der Fachliteratur oft auch als Herzog von Innerösterreich bezeichnet.</ref>.
* Seit 1411 neben dem Herzogtum Steier auch über die Herzogtümer [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des späteren [[Portal:Kärnten|Bundeslandes Kärnten]] dessen übrige Teile damals noch unter der Herrschaft des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen [[w:Bistum Gurk|Suffraganbistum Gurk]] sowie der [[w:Meinhardiner#Albertinische Linie|Albertinischen Linie]] der Grafen von Görz und Tirol (Grafen von Görz) waren.</ref> und [[w:Krain|Krain]]<ref group="A">Die Herzogtümer Kärnten und Krain werden gemeinsam mit dem Herzogtum Steier oft unter dem Begriff "Innerösterreich" zusammengefasst. Ernst der Eiserne wird daher in der Fachliteratur oft auch als Herzog von Innerösterreich bezeichnet.</ref>.
* Seit Anfang Juli 1415 in Vertretung für seinen jüngeren Bruder Friedrich (IV.) und dann gemeinsam mit diesem über die [[Grafschaft Tirol]].<ref group="A">Das Gebiet der Grafschaft Tirol umfasste neben dem heutigen Bundesland Tirol (ausgenommen den Städten [[Rattenberg (Tirol)|Rattenberg]], [[Kitzbühel]] und [[Kufstein]] sowie [[w:Osttirol|Osttirol]]) auch [[w:Südtirol|Südtirol]]</ref><ref group="A">Die tatsächliche Herrschaftsbeteiligung von Ernst dem Eisernen über Tirol und die Vorlande ist nach der Sekundärliteratur unklar. Ernst der Eiserne dürfte sich bereits vor 1415 immer wieder in die dortige Politik eingeschaltet haben. Im Juli 1415 übernahm er (zu Anfang jedenfalls offiziell in Vertretung für seinen jüngeren Bruder Friedrich) aufgrund der Geschehnisse des "Konzils von Konstanz" die Herrschaft über Tirol. Außerdem versuchte er, diese ebenfalls in den [[w:Vorderösterreich|"Vorderen Landen"]] zu übernehmen, was ihm allerdings fast nicht gelang. Der Kampf um die von seiner Familie durch Kauf erworbene Grafschaft Feldkirch, die Sigismund 1415 als vorgebliches Reichsgut verpfändet hatte und die Ernst im Juni 1416 wieder unter die Herrschaft der Herzöge von Österreich brachte, dürfte eine erste Maßnahme zur Wiederherstellung der zu dieser Zeit prekären Herrschaft außerhalb des Arlbergs und des Fernpasses mit militärischen Mitteln gewesen sein. An weiteren solchen Aktionen könnte ihn der Konflikt mit seinem Bruder um die Herrschaft über Tirol nach dessen Rückkehr im Frühjahr 1416 gehindert haben. Entgegen der Bestimmungen des Vertrages von Kropfberg (1416) wurde nach dem Vertrag von Innsbruck (1417) die Herrschaft über die Grafschaft Tirol und über die "Vorderen Lande" offiziell von beiden gemeinsam ausgeübt, wenn gleich der Eindruck entsteht, dass Ernst diese "de facto" wieder zur Gänze seinem Bruder überlassen haben dürfte.</ref>  
* Seit Anfang Juli 1415 in Vertretung für seinen jüngeren Bruder Friedrich (IV.) und dann gemeinsam mit diesem über die [[Grafschaft Tirol]].<ref group="A">Das Gebiet der Grafschaft Tirol umfasste neben dem heutigen Bundesland Tirol (ausgenommen den Städten [[Rattenberg (Tirol)|Rattenberg]], [[Kitzbühel]] und [[Kufstein]] sowie [[w:Osttirol|Osttirol]]) auch [[w:Südtirol|Südtirol]]</ref><ref group="A">Die tatsächliche Herrschaftsbeteiligung von Ernst dem Eisernen über Tirol und die Vorlande ist nach der Sekundärliteratur unklar. Ernst der Eiserne dürfte sich bereits vor 1415 immer wieder in die dortige Politik eingeschaltet haben. Im Juli 1415 übernahm er (zu Anfang jedenfalls offiziell in Vertretung für seinen jüngeren Bruder Friedrich) aufgrund der Geschehnisse des "Konzils von Konstanz" die Herrschaft über Tirol. Außerdem versuchte er, diese ebenfalls in den [[w:Vorderösterreich|"Vorderen Landen"]] zu übernehmen, was ihm allerdings fast nicht gelang. Der Kampf um die von seiner Familie durch Kauf erworbene Grafschaft Feldkirch, die Sigismund 1415 als vorgebliches Reichsgut verpfändet hatte und die Ernst im Juni 1416 wieder unter die Herrschaft der Herzöge von Österreich brachte, dürfte eine erste Maßnahme zur Wiederherstellung der zu dieser Zeit prekären Herrschaft außerhalb des Arlbergs und des Fernpasses mit militärischen Mitteln gewesen sein. An weiteren solchen Aktionen könnte ihn der Konflikt mit seinem Bruder um die Herrschaft über Tirol nach dessen Rückkehr im Frühjahr 1416 gehindert haben. Entgegen der Bestimmungen des Vertrages von Kropfberg (1416) wurde nach dem Vertrag von Innsbruck (1417) die Herrschaft über die Grafschaft Tirol und über die "Vorderen Lande" offiziell von beiden gemeinsam ausgeübt, wenn gleich der Eindruck entsteht, dass Ernst diese "de facto" wieder zur Gänze seinem Bruder überlassen haben dürfte.</ref>  
Anders als seinen Brüdern Wilhelm und Leopold gelang es Ernst nach dem Tod des Letzteren nicht, die Position des "Seniors" für beide Linien zu behaupten. Seit 1414 führte er offiziell den Titel [[w:Erzherzog|Erzherzog von Österreich]], was von einigen Reichsfürsten anerkannt wurde, obwohl der spätere Kaiser Sigismund und Herzog Albrecht (V.) ihre Zustimmung ausdrücklich verweigerten.<ref>vgl. Monika Schellmann: ''Zur Geschichte von Herzog Ernst des Eisernen (1386/1402-1424)'', S. 202ff.</ref> Ob es Ernst mit dieser Maßnahme nur um eine "Aufwertung" seiner "steirischen" Linie ging oder ob er darüber hinaus eine weitere politische Umsetzung der im [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] postulierten Rechte intendierte, ist in der Forschung bisher nicht geklärt.<ref>vgl. [[w:Klaus Brandstätter|Klaus Brandstätter]]: ''Das Privilegium maius und Herzog Friedrich IV.''. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55) Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4, S. 48</ref>
Anders als seinen Brüdern Wilhelm und Leopold gelang es Ernst nach dem Tod des Letzteren nicht, die Position des "Seniors" für beide Linien zu behaupten. Seit 1414 führte er offiziell den Titel [[w:Erzherzog|Erzherzog von Österreich]], was von einigen Reichsfürsten anerkannt wurde, obwohl der spätere Kaiser Sigismund und Herzog Albrecht (V.) ihre Zustimmung ausdrücklich verweigerten.<ref>vgl. Monika Schellmann: ''Zur Geschichte von Herzog Ernst des Eisernen (1386/1402-1424)'', S. 202ff.</ref> Ob es Ernst mit dieser Maßnahme nur um eine "Aufwertung" seiner "steirischen" Linie ging oder ob er darüber hinaus eine weitere politische Umsetzung der im [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] postulierten Rechte intendierte, ist in der Forschung bisher nicht geklärt.<ref>vgl. [[w:Klaus Brandstätter|Klaus Brandstätter]]: ''Das Privilegium maius und Herzog Friedrich IV.''. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55) Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4, S. 48</ref>
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