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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Nach dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] wurden von der Provisorischen Staatsregierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verfassungsgesetzes vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 6, über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich ([[Bundesverfassung (Österreich)#Verfassungs- und Rechts-Überleitungsgesetze 1945|Rechts-Überleitungsgesetz]]) die Rechtsvorschriften des [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutschen Reiches]] auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens aufgehoben. Die [[Feuerschutzpolizei]] wurde als staatliche Einrichtung aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahmen nach den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze wieder die Gemeinden. | Nach dem Ende des [[w:Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] wurden von der Provisorischen Staatsregierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verfassungsgesetzes vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 6, über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich ([[w:Bundesverfassung (Österreich)#Verfassungs- und Rechts-Überleitungsgesetze 1945|Rechts-Überleitungsgesetz]]) die Rechtsvorschriften des [[w:Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutschen Reiches]] auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens aufgehoben. Die [[w:Feuerschutzpolizei|Feuerschutzpolizei]] wurde als staatliche Einrichtung aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahmen nach den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze wieder die Gemeinden. | ||
Am 30. Oktober 1945 kam es zu einer Besprechung zwischen [[Landeshauptmann]] [[Ulrich Ilg]] und Vertretern der Vorarlberger Feuerwehren betreffend Wiederaufbau des | Am 30. Oktober 1945 kam es zu einer Besprechung zwischen [[w:Landeshauptmann|Landeshauptmann]] [[w:Ulrich Ilg|Ulrich Ilg]] und Vertretern der Vorarlberger Feuerwehren betreffend Wiederaufbau des Feuerwehrwesens im Lande. Waren vor dem Krieg noch zwei Feuerwehrverbände in Vorarlberg tätig (der bereits 1875 gegründete [[Vorarlberger Feuerwehrgauverband]] und [[Bregenzerwälder Gauverband für Feuerwehr- und Rettungswesen]]), wurde die Wiedererrichtung eines eigenen Verbandes für die [[w:Bregenzerwald|Bregenzerwälder]] Feuerwehren von der Landesregierung im Hinblick auf die Größe des Landes abgelehnt. Mit der Führung eines provisorischen Landesfeuerwehrkommandos wurde Josef Mittempergher betraut. Den Feuerwehren der drei politischen Bezirke wurden – vorerst noch provisorisch – Bezirkskommandanten vorgestellt: in Bregenz Lothar Maier, in Feldkirch Josef Wellinger und in [[Bludenz]] Karl Ratt. | ||
In den Jahren bis 1948 wurde intensiv an einer neuen [[Feuerwehrgesetz (Österreich)|Feuerpolizeiordnung]] für Vorarlberg gearbeitet, welche am 9. April 1949 in Kraft trat (LGBl. 16/1949) und, abgesehen von einigen wenigen Novellierungen<ref>LGBl. 18/1971, 28/1979, 56/1994, 91/1994, 34/1999 und 58/2001</ref>, noch heute ihre Gültigkeit hat. Gleichzeitig mit diesem Gesetz trat die [[Durchführungsverordnung]] (LGBl. 17/1949) in Kraft, mit welcher bis zur Bestellung der Bezirksfeuerwehrinspektoren und der Konstituierung des Landesfeuerwehrverbandes eine provisorische Verbandsleitung zu bestellen war, die mit der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten betraut wurde. Nach Abschluss dieser Vorarbeiten wurde beim ersten Verbandstag am 17. Juli 1949 in [[Hohenems]] Josef Mittempergher zum Landesfeuerwehrinspektor und Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg bestellt. Aufbau, Aufgaben und Dienstbetrieb wurden durch die von der Landesregierung erlassene Satzung (Anhang IV zu LGBl. Nr. 17/1949) näher geregelt. | In den Jahren bis 1948 wurde intensiv an einer neuen [[w:Feuerwehrgesetz (Österreich)|Feuerpolizeiordnung]] für Vorarlberg gearbeitet, welche am 9. April 1949 in Kraft trat (LGBl. 16/1949) und, abgesehen von einigen wenigen Novellierungen<ref>LGBl. 18/1971, 28/1979, 56/1994, 91/1994, 34/1999 und 58/2001</ref>, noch heute ihre Gültigkeit hat. Gleichzeitig mit diesem Gesetz trat die [[w:Durchführungsverordnung|Durchführungsverordnung]] (LGBl. 17/1949) in Kraft, mit welcher bis zur Bestellung der Bezirksfeuerwehrinspektoren und der Konstituierung des Landesfeuerwehrverbandes eine provisorische Verbandsleitung zu bestellen war, die mit der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten betraut wurde. Nach Abschluss dieser Vorarbeiten wurde beim ersten Verbandstag am 17. Juli 1949 in [[Hohenems]] Josef Mittempergher zum Landesfeuerwehrinspektor und Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg bestellt. Aufbau, Aufgaben und Dienstbetrieb wurden durch die von der Landesregierung erlassene Satzung (Anhang IV zu LGBl. Nr. 17/1949) näher geregelt. | ||
== Aufgaben == | == Aufgaben == |