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Sonne7 (Diskussion | Beiträge) ((Einleitung) Satz zur Unterscheidung zw. dem alten aus der 'Kaiserzeit' stammenden 'Grundsteuerkataster' (über 200 Jahre alt) und dem neueren 'Grenzkataster' (mit dem 'Vermessungsgesetz' 1968 eingeführt) - Anm.: alle 4 Links in diesem Satz sind WP-Links) |
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Der Begriff '''Katastralgemeinde''' bezeichnet den Geltungsbereich eines Grundkatasters. Unterschieden wird beim Grundkataster zwischen einerseits dem alten aus der [[w:Kaisertum Österreich|Kaiserzeit]] stammenden und über 200 Jahre alten [[w:Franziszeischen Kataster|Grundsteuerkataster]] sowie andererseits dem neueren durch das [[w:Vermessungsgesetz|Vermessungsgesetz]] 1968 eingeführten [[w:Grenzkataster|Grenzkataster]]. | Der Begriff '''Katastralgemeinde''' bezeichnet den Geltungsbereich eines Grundkatasters. Unterschieden wird beim Grundkataster zwischen einerseits dem alten aus der [[w:Kaisertum Österreich|Kaiserzeit]] stammenden und über 200 Jahre alten [[w:Franziszeischen Kataster|Grundsteuerkataster]] sowie andererseits dem neueren durch das [[w:Vermessungsgesetz|Vermessungsgesetz]] 1968 eingeführten [[w:Grenzkataster|Grenzkataster]]. | ||
Die Katastralgemeindenummern aller KG in Österreich findet man unter [[w:Liste der Katastralgemeinden in Österreich|Liste der Katastralgemeinden in Österreich]]. | |||
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