Eberhard von Regensberg: Unterschied zwischen den Versionen

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1207 erwarb Erzbischof Eberhard (II.) durch Kauf aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von [[w:Grafschaft von Lechsgemünd-Graisbach|Matrei-Lechsgemünd]] die große Herrschaft [[Matrei in Osttirol|Matrei]] mit allen Gütern, Ministerialen sowie dazu gehörigen Lehen im heutigen Bundesland Kärnten. Allerdings gelang es erst seinen Nachfolgern im Spätmittelalter diese Herrschaft durch weitere Käufe und Erwerbungen zu einem geschlossen Terrain zu arrondieren.<ref name ="Österr.Geschichte363"/>  
1207 erwarb Erzbischof Eberhard (II.) durch Kauf aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von [[w:Grafschaft von Lechsgemünd-Graisbach|Matrei-Lechsgemünd]] die große Herrschaft [[Matrei in Osttirol|Matrei]] mit allen Gütern, Ministerialen sowie dazu gehörigen Lehen im heutigen Bundesland Kärnten. Allerdings gelang es erst seinen Nachfolgern im Spätmittelalter diese Herrschaft durch weitere Käufe und Erwerbungen zu einem geschlossen Terrain zu arrondieren.<ref name ="Österr.Geschichte363"/>  


=== Salzburg ===
=== Salzburg - Lungau ===
1213 übertrug Kaiser Friedrich II. der Salzburger Kirche alle Besitzungen des Reiches als Lehen, welche sich im [[w:Lungau|Lungau]], der damals Teil des [[Herzogtum Kärnten|Herzogtums Kärnten]] war, befand. Dadurch wurde den Salzburger Erzbischöfen auch die Lehenshoheit über den Lungau übertragen. Erzbischof Eberhard (II.) begann damit die stark aufgesplitterten Besitz- und Hoheitsrechte im Lungau für sein Erzstift zu sichern, womit er den allmählichen Übergang des Lungaus vom Herzogtum Kärnten an dieses einleitete, was für die Grenzen des heutigen Bundeslandes Salzburg entscheidend war. Die wichtigsten Erwerbungen von Erzbischof Eberhard (II.) im Lungau waren der Erwerb der großen Herrschaft [[Lessach]], inklusive den um die Burg Lessach ansässigen Ministerialen, die er 1239 und 1242 mit Zustimmung von [[Bernhard (Kärnten)|Herzog Bernhard von Kärnten]] († 1246) von den Grafenfamilien von [[Grafen von Heunburg|Heunburg-Lessach]] und  [[Grafen von Ortenburg|Ortenburg]] erwarb. Im Herbst 1246 erwarb der Erzbischof noch von den [[w:Pettau (Adelsgeschlecht)|Herren von Pettau]], die er so fester an die Salzburger Kirche zu binden plante, den Markt [[Tamsweg]]. Der entscheidende Schritt gelang allerdings erst einem seiner Nachfolger, der die Grafschaftsrechte im Lungau, welche bis 1235 an die Edlen von Lengenbach verliehen waren, mit deren Erbe nach dem Tod von Herzog Friedrich (II.) von Österreich in Besitz nahm. Die gänzliche Arrondierung des Lungaus wurde erst unter seinen Nachfolgern abgeschlossen.<ref name ="Österr.Geschichte366">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 366</ref>
 
=== Salzburg - Pingau===
Erzbischof Eberhard kaufte aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd 1207 außerdem dessen Eigengüter um [[Mittersill]]. Der [[w:Pinzgau|Pinzgau]], in dem dieser lag, war damals in zwei alte "Amtsgrafschaften" unterteilt: die Grafschaft Oberpinzgau, aus der später ein erzbischöfliches Landesgericht hervorging, das sich bis heute als Gerichtsbezirk erhalten hat, und die Grafschaft Mitter- und Unterpingau, die an die [[Werigand von Plain#Herkunft und Familie#Grafenfamilie von Plain]] weiterverliehen war, die ihren Hauptsitz längst ins heutige Niederösterreich verlegt hatte, aber bis 1228 auch Lehen der bairischen Herzöge innehatte. Beide Pingauer Grafschaften waren damals vom Reich dem Herzog von Baiern verliehen. Als die Familie der Grafen von Lechsgemünd mit Graf Heinrich (IV.) 1214 in "männlicher" Linie ausstarb, konnte Erzbischof Eberhard (II.) zunächst verhindern, dass Herzog Ludwig (I.) "''dem Kelheimer''" die Grafschaft Oberpingau als Lehen weitervergab und 1228 die Oberhoheit über den gesamten Pinggau erwerben, indem er wichtigen Salzburger Kirchenbesitz um [[w:Altenbuch (Wallersdorf)|Altenbuch im Chiemsee]] (heute Teil der Marktgemeinde [[w:Wallersdorf|Wallersdorf]]) gegen die beiden Grafschaften Oberpingau und Mitter- und Unterpingau eintauschte. Der Herzog stellte sie daraufhin an das Reich zurück, worauf der "römische" König [[w:Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich (VII.)]] († um 1242) Eberhard (II.) als Erzbischof von Salzburg mit beiden Grafschaften belehnte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 363f.</ref> Die Belehnung durch den "römischen" König oder den Kaiser war in diesem Fall erforderlich, da es sich bei den beiden Grafschaften um Reichslehen handelte, die zudem aus Ämtern hervorgegangen waren.g
Erzbischof Eberhard kaufte aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd 1207 außerdem dessen Eigengüter um [[Mittersill]]. Der [[w:Pinzgau|Pinzgau]], in dem dieser lag, war damals in zwei alte "Amtsgrafschaften" unterteilt: die Grafschaft Oberpinzgau, aus der später ein erzbischöfliches Landesgericht hervorging, das sich bis heute als Gerichtsbezirk erhalten hat, und die Grafschaft Mitter- und Unterpingau, die an die [[Werigand von Plain#Herkunft und Familie#Grafenfamilie von Plain]] weiterverliehen war, die ihren Hauptsitz längst ins heutige Niederösterreich verlegt hatte, aber bis 1228 auch Lehen der bairischen Herzöge innehatte. Beide Pingauer Grafschaften waren damals vom Reich dem Herzog von Baiern verliehen. Als die Familie der Grafen von Lechsgemünd mit Graf Heinrich (IV.) 1214 in "männlicher" Linie ausstarb, konnte Erzbischof Eberhard (II.) zunächst verhindern, dass Herzog Ludwig (I.) "''dem Kelheimer''" die Grafschaft Oberpingau als Lehen weitervergab und 1228 die Oberhoheit über den gesamten Pinggau erwerben, indem er wichtigen Salzburger Kirchenbesitz um [[w:Altenbuch (Wallersdorf)|Altenbuch im Chiemsee]] (heute Teil der Marktgemeinde [[w:Wallersdorf|Wallersdorf]]) gegen die beiden Grafschaften Oberpingau und Mitter- und Unterpingau eintauschte. Der Herzog stellte sie daraufhin an das Reich zurück, worauf der "römische" König [[w:Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich (VII.)]] († um 1242) Eberhard (II.) als Erzbischof von Salzburg mit beiden Grafschaften belehnte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 363f.</ref> Die Belehnung durch den "römischen" König oder den Kaiser war in diesem Fall erforderlich, da es sich bei den beiden Grafschaften um Reichslehen handelte, die zudem aus Ämtern hervorgegangen waren.g


Die Grafenfamilie von Plain wurde durch diese Belehnung im Pinzgau Lehensträger des Erzstiftes Salzburg. Erst als ihr Hauptzweig 1249 in "männlicher" Linie ausstarb, wurden ihre bedeutendsten Ministerialen im Pinzgau, die Herren von [[Saalfelden (Adelsgeschlecht)|Saalfelden]] und die [[Pabonen|Stefling]] erzbischöfliche Dienstleute, behielten aber ihre Gerichtsrechte um [[Saalfelden am Steinernen Meer|Saalfelden]], [[Taxenbach]] und [[Rauris]], die ihnen einst die Grafenfamilie von Plain übertragen hatten. Erst unter den späteren Erzbischöfen gelang es die Besitzungen, inklusive Dienstleute, von weiteren im Pinzgau ansässigen Adelsfamilien im Pinzgau, wie die Herren von [[w:Felben (Adelsgeschlecht)|Felben]], von [[w:Walchen (Adelsgeschlecht)|Walchen]] und von [[Goldegg (Adelsfamilie)|Goldegg]] nach deren Aussterben in "männlicher" Linie dem Erzstift zu unterstellen.<ref name ="Österr.Geschichte364"/>
Die Grafenfamilie von Plain wurde durch diese Belehnung im Pinzgau Lehensträger des Erzstiftes Salzburg. Erst als ihr Hauptzweig 1249 in "männlicher" Linie ausstarb, wurden ihre bedeutendsten Ministerialen im Pinzgau, die Herren von [[Saalfelden (Adelsgeschlecht)|Saalfelden]] und die [[w:Pabonen|Stefling]] erzbischöfliche Dienstleute, behielten aber ihre Gerichtsrechte um [[Saalfelden am Steinernen Meer|Saalfelden]], [[Taxenbach]] und [[Rauris]], die ihnen einst die Grafenfamilie von Plain übertragen hatten. Erst unter den späteren Erzbischöfen gelang es die Besitzungen, inklusive Dienstleute, von weiteren im Pinzgau ansässigen Adelsfamilien im Pinzgau, wie die Herren von [[w:Felben (Adelsgeschlecht)|Felben]], von [[w:Walchen (Adelsgeschlecht)|Walchen]] und von [[Goldegg (Adelsfamilie)|Goldegg]] nach deren Aussterben in "männlicher" Linie dem Erzstift zu unterstellen.<ref name ="Österr.Geschichte364"/>


== Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich ==
== Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich ==
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