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Erzbischof Eberhard kaufte aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd 1207 dessen Eigengüter um [[Mittersill]]. Der [[w:Pinzgau|Pinzgau]], in dem dieser lag, war damals in zwei alte "Amtsgrafschaften" unterteilt: die Grafschaft Oberpinzgau, aus der später ein erzbischöfliches Landesgericht hervorging, das sich bis heute als Gerichtsbezirk erhalten hat, und die Grafschaft Mitter- und Unterpingau, die an die [[Werigand von Plain#Herkunft und Familie#Grafenfamilie von Plain]] weiterverliehen war, die ihren Hauptsitz längst ins heutige Niederösterreich verlegt hatte, aber bis 1228 auch Lehen der bairischen Herzöge innehatte. Beide Pingauer Grafschaften waren damals vom Reich dem Herzog von Baiern verliehen. Als die Familie der Grafen von Lechsgemünd mit Graf Heinrich (IV.) 1214 in "männlicher" Linie ausstarb, konnte Erzbischof Eberhard (II.) zunächst verhindern, dass Herzog Ludwig (I.) "''dem Kelheimer''" die Grafschaft Oberpingau als Lehen weitervergab und 1228 die Oberhoheit über den gesamten Pinggau erwerben, indem er wichtigen Salzburger Kirchenbesitz um [[w:Altenbuch (Wallersdorf)|Altenbuch im Chiemsee]] (heute Teil der Marktgemeinde [[w:Wallersdorf|Wallersdorf]]) gegen die beiden Grafschaften Oberpingau und Mitter- und Unterpingau eintauschte. Der Herzog stellte sie daraufhin an das Reich zurück, worauf der "römische" König [[w:Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich (VII.)]] († um 1242) Eberhard (II.) als Erzbischof von Salzburg mit beiden Grafschaften belehnte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 363f.</ref> Die Belehnung durch den "römischen" König oder den Kaiser war in diesem Fall erforderlich, da es sich bei den beiden Grafschaften um Reichslehen handelte, die zudem aus Ämtern hervorgegangen waren.g | Erzbischof Eberhard kaufte aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von [[w:Grafschaft von Lechsgemünd-Graisbach|Matrei-Lechsgemünd]] 1207 dessen Eigengüter um [[Mittersill]]. Der [[w:Pinzgau|Pinzgau]], in dem dieser lag, war damals in zwei alte "Amtsgrafschaften" unterteilt: die Grafschaft Oberpinzgau, aus der später ein erzbischöfliches Landesgericht hervorging, das sich bis heute als Gerichtsbezirk erhalten hat, und die Grafschaft Mitter- und Unterpingau, die an die [[Werigand von Plain#Herkunft und Familie#Grafenfamilie von Plain]] weiterverliehen war, die ihren Hauptsitz längst ins heutige Niederösterreich verlegt hatte, aber bis 1228 auch Lehen der bairischen Herzöge innehatte. Beide Pingauer Grafschaften waren damals vom Reich dem Herzog von Baiern verliehen. Als die Familie der Grafen von Lechsgemünd mit Graf Heinrich (IV.) 1214 in "männlicher" Linie ausstarb, konnte Erzbischof Eberhard (II.) zunächst verhindern, dass Herzog Ludwig (I.) "''dem Kelheimer''" die Grafschaft Oberpingau als Lehen weitervergab und 1228 die Oberhoheit über den gesamten Pinggau erwerben, indem er wichtigen Salzburger Kirchenbesitz um [[w:Altenbuch (Wallersdorf)|Altenbuch im Chiemsee]] (heute Teil der Marktgemeinde [[w:Wallersdorf|Wallersdorf]]) gegen die beiden Grafschaften Oberpingau und Mitter- und Unterpingau eintauschte. Der Herzog stellte sie daraufhin an das Reich zurück, worauf der "römische" König [[w:Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich (VII.)]] († um 1242) Eberhard (II.) als Erzbischof von Salzburg mit beiden Grafschaften belehnte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 363f.</ref> Die Belehnung durch den "römischen" König oder den Kaiser war in diesem Fall erforderlich, da es sich bei den beiden Grafschaften um Reichslehen handelte, die zudem aus Ämtern hervorgegangen waren.g | ||
Die Grafenfamilie von Plain wurde durch diese Belehnung im Pinzgau Lehensträger des Erzstiftes Salzburg. Erst als ihr Hauptzweig 1249 in "männlicher" Linie ausstarb, wurden ihre bedeutendsten Ministerialen im Pinzgau, die Herren von [[Saalfelden (Adelsgeschlecht)|Saalfelden]] und die [[w:Pabonen|Stefling]] erzbischöfliche Dienstleute, behielten aber ihre Gerichtsrechte um [[Saalfelden am Steinernen Meer|Saalfelden]], [[Taxenbach]] und [[Rauris]], die ihnen einst die Grafenfamilie von Plain übertragen hatten. Erst unter den späteren Erzbischöfen gelang es die Besitzungen, inklusive Dienstleute, von weiteren im Pinzgau ansässigen Adelsfamilien im Pinzgau, wie die Herren von [[w:Felben (Adelsgeschlecht)|Felben]], von [[w:Walchen (Adelsgeschlecht)|Walchen]] und von [[Goldegg (Adelsfamilie)|Goldegg]] nach deren Aussterben in "männlicher" Linie dem Erzstift zu unterstellen.<ref name ="Österr.Geschichte364">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 364</ref> | Die Grafenfamilie von Plain wurde durch diese Belehnung im Pinzgau Lehensträger des Erzstiftes Salzburg. Erst als ihr Hauptzweig 1249 in "männlicher" Linie ausstarb, wurden ihre bedeutendsten Ministerialen im Pinzgau, die Herren von [[Saalfelden (Adelsgeschlecht)|Saalfelden]] und die [[w:Pabonen|Stefling]] erzbischöfliche Dienstleute, behielten aber ihre Gerichtsrechte um [[Saalfelden am Steinernen Meer|Saalfelden]], [[Taxenbach]] und [[Rauris]], die ihnen einst die Grafenfamilie von Plain übertragen hatten. Erst unter den späteren Erzbischöfen gelang es die Besitzungen, inklusive Dienstleute, von weiteren im Pinzgau ansässigen Adelsfamilien im Pinzgau, wie die Herren von [[w:Felben (Adelsgeschlecht)|Felben]], von [[w:Walchen (Adelsgeschlecht)|Walchen]] und von [[Goldegg (Adelsfamilie)|Goldegg]] nach deren Aussterben in "männlicher" Linie dem Erzstift zu unterstellen.<ref name ="Österr.Geschichte364">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 364</ref> | ||
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Das im heutigen Pongau gelegene [[w:Gasteinertal|Gasteinertal]] konnte Erzbischof Eberhard (II.) 1218 und 1241 kurzfristig für sein Erzstift gewinnen. Er verlor es allerdings wenig später wieder an Herzog Ludwig (I.) "''den Kelheimer''".<ref name ="Österr.Geschichte366"/> | Das im heutigen Pongau gelegene [[w:Gasteinertal|Gasteinertal]] konnte Erzbischof Eberhard (II.) 1218 und 1241 kurzfristig für sein Erzstift gewinnen. Er verlor es allerdings wenig später wieder an Herzog Ludwig (I.) "''den Kelheimer''".<ref name ="Österr.Geschichte366"/> | ||
=== Tirol === | === Tirol === | ||
1207 erwarb Erzbischof Eberhard (II.) außerdem durch Kauf aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von | 1207 erwarb Erzbischof Eberhard (II.) außerdem durch Kauf aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd]] die große Herrschaft [[Matrei in Osttirol|Matrei]] mit allen Gütern, Ministerialen sowie dazu gehörigen Lehen im heutigen Bundesland Kärnten. Allerdings gelang es erst seinen Nachfolgern im Spätmittelalter diese Herrschaft durch weitere Käufe und Erwerbungen zu einem geschlossen Terrain zu arrondieren.<ref name ="Österr.Geschichte363"/> | ||
== Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich == | == Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich == |
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