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Es ist nicht eindeutig belegt, wann Perg ein Marktrecht erhalten hat. Man vermutet zwischen den | Es ist nicht eindeutig belegt, wann Perg ein Marktrecht erhalten hat. Man vermutet zwischen den Jahren 1191 und 1218. Auf Grund einer erhalten gebliebenen Bestätigungsurkunde von [[w:Ottokar II. Přemysl|Ottokar II. Přemysl]] wird in Perg das Jahr 1269 als gesicherter Zeitpunkt vorhandener Marktrechte angesehen. | ||
Als Burgfried wurde jener Bezirk bezeichnet, der sich innerhalb des besonders markierten Gebietes des Marktes bzw. der Stadt befand. Beim Burgfriedstein endete die ''Niedere Gerichtsbarkeit'' <ref>{{Internetquelle|url=https://de.wikipedia.org/wiki/Niedere_Gerichtsbarkeit|titel=Niedere Gerichtsbarkeit, in Wikipedia|zugriff=2022-10-24}}</ref> des Marktes bzw. der Stadt. | Als Burgfried wurde jener Bezirk bezeichnet, der sich innerhalb des besonders markierten Gebietes des Marktes bzw. der Stadt befand. Beim Burgfriedstein endete die ''Niedere Gerichtsbarkeit'' <ref>{{Internetquelle|url=https://de.wikipedia.org/wiki/Niedere_Gerichtsbarkeit|titel=Niedere Gerichtsbarkeit, in Wikipedia|zugriff=2022-10-24}}</ref> des Marktes bzw. der Stadt. |
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