Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Dezember 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Freitag, 18. Dezember 2020 ===
=== Freitag, 18. Dezember 2020 ===
* In den Medien werden am frühen Morgen Details zu einem dritten Lockdown ab dem 26. Dezember 2020 bis 18. Jänner 2021 kolportiert, noch lange bevor es eine Veröffentlichung durch die österreichische Bundesregierung gibt. Danach soll das Betreten von Handelsgeschäften ab dem 18. Jänner 2021 nur mehr möglich sein, wenn jemand sich zuvor negativ auf COVID-19 hat testen lassen. Dieser dritte geplante Lockdown wird vom Handel stark kritisiert. Dieser würde laut Handelsverband die Betriebe in Österreich bis zu 3 Milliarden  Euro Umsatz kosten. Auch in den beiden anderen Lockdowns hätte der Umsatzausfall rund 900 Millionen Euro pro Woche betragen, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA.<ref>[https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2085869-3.-Lockdown-kostet-3-Milliarden-Umsatz.html Dritter Lockdown kostet 3 Milliarden Umsatz ], Webseite: wienerzeitung.at vom 18. Dezember 2020.</ref><ref>[https://orf.at/stories/3194286/ Opposition kritisiert Lockdown-Pläne], Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.</ref>
* In den Medien werden am frühen Morgen Details zu einem dritten Lockdown ab dem 26. Dezember 2020 bis 18. Jänner 2021 kolportiert, noch lange bevor es eine Veröffentlichung durch die österreichische Bundesregierung gibt. Danach soll das Betreten von Handelsgeschäften ab dem 18. Jänner 2021 nur mehr möglich sein, wenn jemand sich zuvor negativ auf COVID-19 hat testen lassen. Dieser dritte geplante Lockdown wird vom Handel stark kritisiert. Dieser würde laut Handelsverband die Betriebe in Österreich bis zu 3 Milliarden  Euro Umsatz kosten. Auch in den beiden anderen Lockdowns hätte der Umsatzausfall rund 900 Millionen Euro pro Woche betragen, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA.<ref>[https://tagblatt-wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2085869-3.-Lockdown-kostet-3-Milliarden-Umsatz.html Dritter Lockdown kostet 3 Milliarden Umsatz ], Webseite: wienerzeitung.at vom 18. Dezember 2020.</ref><ref>[https://orf.at/stories/3194286/ Opposition kritisiert Lockdown-Pläne], Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.</ref>
* Gemäß der um 18:00 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird es, wie bereits den ganzen Tag von Medien kolportiert, einen weiteren Lockdown geben. Dieser umfasse erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte (auch weiterhin die Gastronomie). Dieser soll bis 24. Jänner 2021 gelten. Ab dem 15. Jänner soll es eine „Freitest“-Möglichkeit geben. An Schulen wird es nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner Fernunterricht geben.<ref>[https://orf.at/stories/3194329/ Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown], Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.</ref>
* Gemäß der um 18:00 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird es, wie bereits den ganzen Tag von Medien kolportiert, einen weiteren Lockdown geben. Dieser umfasse erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte (auch weiterhin die Gastronomie). Dieser soll bis 24. Jänner 2021 gelten. Ab dem 15. Jänner soll es eine „Freitest“-Möglichkeit geben. An Schulen wird es nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner Fernunterricht geben.<ref>[https://orf.at/stories/3194329/ Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown], Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.</ref>
* Mit der Änderung des Epidemiegesetzes 1950, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und des Sanitätergesetzes<ref>{{BGBl|I Nr. 136/2020}}, Artikel 3: Änderung des Sanitätergesetzes.</ref> vom heutigen Tag, werden Rettungssanitäter im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) berechtigt, in strukturierten Einrichtungen Impfungen gegen den Erreger SARS-CoV-2 (COVID-19) an Erwachsenen durchzuführen.
* Mit der Änderung des Epidemiegesetzes 1950, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und des Sanitätergesetzes<ref>{{BGBl|I Nr. 136/2020}}, Artikel 3: Änderung des Sanitätergesetzes.</ref> vom heutigen Tag, werden Rettungssanitäter im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) berechtigt, in strukturierten Einrichtungen Impfungen gegen den Erreger SARS-CoV-2 (COVID-19) an Erwachsenen durchzuführen.

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