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Hallo Asurnipal, du schreibst ''Leihmutterschaft ändert in Österreich und Deutschland nichts an der Abstammung (rechtlichen Zuordnung) des Kindes zur Mutter, die das Kind geboren hat. '' bedeutet das, dass die Mutter dann rechtlich als Mutter gesehen wird oder es diese, da die Leihmutter als verboten gilt, gar nicht gibt?. -- [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-[[Benutzer Diskussion:Karl Gruber|Diskussion]] 09:18, 28. Aug. 2023 (CEST) | Hallo Asurnipal, du schreibst ''Leihmutterschaft ändert in Österreich und Deutschland nichts an der Abstammung (rechtlichen Zuordnung) des Kindes zur Mutter, die das Kind geboren hat. '' bedeutet das, dass die Mutter dann rechtlich als Mutter gesehen wird oder es diese, da die Leihmutter als verboten gilt, gar nicht gibt?. -- [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-[[Benutzer Diskussion:Karl Gruber|Diskussion]] 09:18, 28. Aug. 2023 (CEST) | ||
:Hallo [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]], Leihmutterschaft ist auch in A und D nicht verboten, jedoch ist die Mutter immer die Person, die das Kind gebärt (von ihr stammt also das Kind ab und wird ihr rechtlich zugeordnet). Es kann also in D und A niemals dazu kommen, dass die Eispenderin bzw. der Samenspender das Kind von der gebärenden Frau (Mutter) herausverlangen können, wie dies in anderen Ländern der Fall ist (aus den USA ist dies ja medial bekannt). Ein Problem ist dann gegeben, wenn die Leihmutterschaft nicht in Österreich erfolgt, die Eispenderin und der Samenspender aber Österreicher sind, und dieses Land (zB USA) in der die Leihmutter lebt einen solchen Herausgabeanspruch kennt. Wie dies in Österreich und Deutschland dann gehandhabt wird ist noch ungewiss, ich schätze da wird ein Klagsanspruch aus Gründen des ordre public abgelehnt. SG [[Benutzer:Asurnipal|Asurnipal]] ([[Benutzer Diskussion:Asurnipal|Diskussion]]) 11:41, 28. Aug. 2023 (CEST) | :Hallo [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]], Leihmutterschaft ist auch in A und D nicht verboten, jedoch ist die Mutter immer die Person, die das Kind gebärt (von ihr stammt also das Kind ab und wird ihr rechtlich zugeordnet). Es kann also in D und A niemals dazu kommen, dass die Eispenderin bzw. der Samenspender das Kind von der gebärenden Frau (Mutter) herausverlangen können, wie dies in anderen Ländern der Fall ist (aus den USA ist dies ja medial bekannt). Ein Problem ist dann gegeben, wenn die Leihmutterschaft nicht in Österreich erfolgt, die Eispenderin und der Samenspender aber Österreicher sind, und dieses Land (zB USA) in der die Leihmutter lebt einen solchen Herausgabeanspruch kennt. Wie dies in Österreich und Deutschland dann gehandhabt wird ist noch ungewiss, ich schätze da wird ein Klagsanspruch aus Gründen des ordre public abgelehnt. SG [[Benutzer:Asurnipal|Asurnipal]] ([[Benutzer Diskussion:Asurnipal|Diskussion]]) 11:41, 28. Aug. 2023 (CEST) | ||
::Versteh, vielleicht kannst du es da etwas klarer reinschreiben, denn in WP steht ja, dass es in D verboten ist ;-) - aber auch weiter unten, dass es u.a. in Österreicher verboten sein soll. -- [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-[[Benutzer Diskussion:Karl Gruber|Diskussion]] 11:54, 28. Aug. 2023 (CEST) |