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Nicht zu den bevorzugten Personen gehören daher Geschwister des Verstorbenen, Freunde oder Unternehmen, zu denen der Verstorbene eine besondere Nahebeziehung hatte (z. B. eine Privatstiftung).<ref name=Kronthaler /> | Nicht zu den bevorzugten Personen gehören daher Geschwister des Verstorbenen, Freunde oder Unternehmen, zu denen der Verstorbene eine besondere Nahebeziehung hatte (z. B. eine Privatstiftung).<ref name=Kronthaler /> | ||
Von der Möglichkeit Klage zu erheben gibt es auch weitere Ausnahmen. Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte einer verstorbenen Person (auch das Andenken) ist zu Archivzwecken, zu wissenschaftlichen und zu künstlerischen Zwecken jedenfalls zulässig, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen (vermutlich auch für Wikipedia und ähnliche Sammlungen). | Von der Möglichkeit Klage zu erheben gibt es auch weitere Ausnahmen. Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte einer verstorbenen Person (auch das Andenken) ist zu Archivzwecken, zu wissenschaftlichen und zu künstlerischen Zwecken jedenfalls zulässig, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen (vermutlich auch für [[w:Wikipedia|Wikipedia]] und ähnliche Sammlungen). | ||
=== Kritik === | === Kritik === |
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