Ermächtigungsgesetz (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

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→‎Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933: Text bzgl. Fokus auf AT überarbeitet (im 1. Satz Angabe zu Gültigkeitsbeginn für AT (1938), für DE nun nur noch als Bezug geklammert angeführt) + Textverständlichkeit erhöht (im 2. Satz) + Linkanpassung (WP-Verlinkung nicht vom konkreten Verfassungsartikel, sondern nur von 'Weimarer Reichsverfassung') + Linkeinfügung (WP-Verlinkung von 'Reichsregierung' erfolgt) + Textergänzung (im letzten Satz bzgl. Gültigkeitsende nun 'nach dem Weltkriegsende 1945')
(→‎Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933: Text bzgl. Fokus auf AT überarbeitet (im 1. Satz Angabe zu Gültigkeitsbeginn für AT (1938), für DE nun nur noch als Bezug geklammert angeführt) + Textverständlichkeit erhöht (im 2. Satz) + Linkanpassung (WP-Verlinkung nicht vom konkreten Verfassungsartikel, sondern nur von 'Weimarer Reichsverfassung') + Linkeinfügung (WP-Verlinkung von 'Reichsregierung' erfolgt) + Textergänzung (im letzten Satz bzgl. Gültigkeitsende nun 'nach dem Weltkriegsende 1945'))
 
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=== Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ===
=== Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ===
Das [[w:Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933|Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich]] (Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933) galt in Deutschland ab 1933 und in Österreich nach dem Anschluss im März 1938. Dadurch, [[w:Weimarer Verfassung|Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung]] (1919) und durch weitere Ermächtigungsgesetze wurde es der deutschen Reichsregierung und dem [[w:Reichskanzler|Reichskanzler]] ermöglicht, die [[w:Nationalsozialismus|nationalsozialistische Diktatur]] auf- und auszubauen. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 wurde 1945 aufgehoben.
Das [[w:Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933|Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich]] (Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933) galt in Österreich ab März 1938 nach dem Anschluss an Deutschland (in dem es bereits ab 1933 gegolten hatte). Dadurch, sowie durch den Artikel 48 der [[w:Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] (1919) und durch weitere Ermächtigungsgesetze wurde es der deutschen [[w:Reichsregierung|Reichsregierung]] und dem [[w:Reichskanzler|Reichskanzler]] ermöglicht die [[w:Nationalsozialismus|nationalsozialistische Diktatur]] auf- und auszubauen. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 wurde nach dem Weltkriegsende 1945 aufgehoben.


== Historische Auswirkungen von Ermächtigungsgesetzen ==
== Historische Auswirkungen von Ermächtigungsgesetzen ==
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