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Bei Metallsprengungen bestehen besondere Gefahren durch die Splitterwirkung der beeinflussten Metalle, die im Bereich der [[w:Militär|militärtischen]] Anwendung teilweise gewollt sind um Menschen zu verletzen oder zu töten oder Sachen nachhaltig zu beschädigen. In der zivilen Anwendung hingegen soll die Splitterwirkung mit geeigneten Mitteln vermieden werden. | Bei Metallsprengungen bestehen besondere Gefahren durch die Splitterwirkung der beeinflussten Metalle, die im Bereich der [[w:Militär|militärtischen]] Anwendung teilweise gewollt sind um Menschen zu verletzen oder zu töten oder Sachen nachhaltig zu beschädigen. In der zivilen Anwendung hingegen soll die Splitterwirkung mit geeigneten Mitteln vermieden werden. | ||
Um im zivile Bereich die Verletzung von Menschen oder Beschädigung von Sachen zu vermeiden, ist bei der Metallsprengung auf die Lademengenberechnung, die Ladungsanbringung, den möglichen [[Streubereich (Sprengtechnik)|Streubereich]], auf die Lage und den Einsatz der Zünder und im Hinblick auf den verwendet Sprengstoff, genauestens Bedacht zu nehmen.<ref name=Kappl /> Nach § 27 der Sprengarbeitenverordnung<ref>BGBl. II Nr. 358/2004.</ref> sind wegen der Splittergefahr im Regelfall Metallstücke möglichst in Sprenggruben zu sprengen. | Um im zivile Bereich die Verletzung von Menschen oder Beschädigung von Sachen zu vermeiden, ist bei der Metallsprengung auf die Lademengenberechnung, die Ladungsanbringung, den möglichen [[Streubereich (Sprengtechnik)|Streubereich]], auf die Lage und den Einsatz der Zünder und im Hinblick auf den verwendet Sprengstoff, genauestens Bedacht zu nehmen.<ref name=Kappl /> Nach § 27 der Sprengarbeitenverordnung<ref>BGBl. II Nr. 358/2004.</ref> sind wegen der Splittergefahr im Regelfall Metallstücke möglichst in Sprenggruben zu sprengen, bei denen der [[Gefahrenbereich (Sprengtechnik)|Gefahrenbereich]] eingegrenzt ist. | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
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