Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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Für diese Berufe gelten eigene Regelungen.
Für diese Berufe gelten eigene Regelungen.


== Hinweisgebersystem ==
== Hinweisgebermeldesystem ==
Grundsätzlich müssen verschiedene Einrichtungen, Behörden und Unternehmen etc. in Österreich Hinweisgebermeldesysteme einrichten. So zum Beispiel:  
Grundsätzlich müssen verschiedene Einrichtungen, Behörden und Unternehmen etc. in Österreich Hinweisgebermeldesysteme einrichten. So zum Beispiel:  
* alle private und öffentlich-rechtliche Unternehmen ab fünfzig Mitarbeitern,
* alle private und öffentlich-rechtliche Unternehmen ab fünfzig Mitarbeitern,
* Gebietskörperschaften (Gemeinden).  
* Gebietskörperschaften (Gemeinden).  
Weitere Hinweisgebersysteme bestehen z. B. bei
Weitere Hinweisgebermeldesysteme bestehen z. B. bei
* Abschlussprüferaufsichtsbehörde,
* Abschlussprüferaufsichtsbehörde,
* Bilanzbuchhaltungsbehörde,
* Bilanzbuchhaltungsbehörde,
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Beim [[w:Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung|Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)]] wurde eine interne und externe Meldestelle eingerichtet. Ebenso besteht eine interne Meldestelle des [[w:Bundesministerium für Justiz|Bundesministerium für Justiz]] für das Justizressort.<ref>[https://orf.at/stories/3328945/ Whistleblower-Meldestellen im Justizbereich], Webseite: orf.at vom 27. August 2023.</ref>  
Beim [[w:Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung|Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)]] wurde eine interne und externe Meldestelle eingerichtet. Ebenso besteht eine interne Meldestelle des [[w:Bundesministerium für Justiz|Bundesministerium für Justiz]] für das Justizressort.<ref>[https://orf.at/stories/3328945/ Whistleblower-Meldestellen im Justizbereich], Webseite: orf.at vom 27. August 2023.</ref>  


Wird ein Hinweisgebersystem nicht eingerichtet, gibt es keine unmittelbare Sanktion. Der Hinweisgeber ist aber dann berechtigt, seine Informationen unmittelbar zu veröffentlichen. Grundsätzlich muss ein Whistleblower zuerst das interne Hinweisgebersystem benutzen (§ 14 HSchG). An externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn zum Beispiel die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem ''nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat''.
Wird ein Hinweisgebermeldesystem nicht eingerichtet, gibt es keine unmittelbare Sanktion. Der Hinweisgeber ist aber dann berechtigt, seine Informationen unmittelbar zu veröffentlichen. Grundsätzlich muss ein Whistleblower zuerst das interne Hinweisgebermeldesystem benutzen (§ 14 HSchG). An externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn zum Beispiel die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebermeldesystem ''nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat''.
 
Hinweisgebermeldesystem können auch, wie z. B. Beschwerdebriefkästen, auf freiwilliger Basis eingerichtet werden, um Missständen in Einrichtungen vorzubeugen.


== Schutz von Whistleblowern ==
== Schutz von Whistleblowern ==
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