Pflegeauszeit in den Bergen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die betreuten Personen oder pflegende/betreuende Angehörige können entweder alleine oder gemeinsam oder mit einem Pfleger oder Angehörigen für einen Tag bis zu drei Wochen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Betreut werden sie durch qualifiziertes Personal (zB Sozialarbeiterin, Heilmasseurin, Pflegeassistentin). Bei Bedarf ist auch eine 24-Stunden-Betreuung möglich. Aufgenommen werden Personen bis Pflegestufe 6.<ref name=folder>Folder und Flyer der Volkshilfe Vorarlberg vom Juli 2024.</ref>
Die betreuten Personen oder pflegende/betreuende Angehörige können entweder alleine oder gemeinsam oder mit einem Pfleger oder Angehörigen für einen Tag bis zu drei Wochen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Betreut werden sie durch qualifiziertes Personal (zB Sozialarbeiterin, Heilmasseurin, Pflegeassistentin). Bei Bedarf ist auch eine 24-Stunden-Betreuung möglich. Aufgenommen werden Personen bis Pflegestufe 6.<ref name=folder>Folder und Flyer der Volkshilfe Vorarlberg vom Juli 2024.</ref>


=== Kosten ===
== Kosten ==
Das Projekt wird privat finanziert. Die Kosten richten sich  
Das Projekt wird privat finanziert. Die Kosten richten sich  
* nach dem Betreuungsbedarf bei den gepflegten/betreuten Personen bzw.  
* nach dem Betreuungsbedarf bei den betreuten Personen bzw.  
* nach dem Kostenersatz des Sozialministeriumsservice bei pflegenden/betreuenden Angehörigen.<ref name=folder />  
* nach dem Kostenersatz des Sozialministeriumsservice bei pflegenden/betreuenden Angehörigen.<ref name=folder />  


Einige Gemeinden in Vorarlberg geben den pflegbedürftigen Gemeindebürgern für die Inanspruchnahme der ''Pflegeauszeit in den Bergen'' eine Unterstützung bis zu 50 % der Aufenthaltskosten. Das [[w:Sozialministeriumsservice|Sozialministeriumsservice]] unterstützt pflegende/betreuende Angehörige mit bis zu 100 % der Aufenthaltskosten.
=== Betreute Personen ===
Einige Gemeinden in Vorarlberg geben den pflegbedürftigen Gemeindebürgern für die Inanspruchnahme der ''Pflegeauszeit in den Bergen'' eine Unterstützung bis zu 50 % der Aufenthaltskosten, andere nicht.  


Die Volkshilfe Vorarlberg unterstützt aus Spendengeldern für dieses Projekt gepflegte/betreute Personen, die an oder unter der Armutsgrenze leben. Wie bei den öffentlichen Angeboten werden bei der Pflegeauszeit in den Bergen 80 Prozent des laufenden Einkommens, das Pflegegeld (abzüglich 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3) zur Berechnung der Kosten zu Grunde gelegt und die Restkosten von der Volkshilfe Vorarlberg bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen.<ref name=folder /><ref>[https://vorarlberg.at/-/kurzzeitpflege Kurzzeitpflege], Webseite: vorarlberg.at, abgerufen am 12. Juli 2024.</ref>
Wie bei den öffentlichen Angeboten werden bei der Pflegeauszeit in den Bergen 80 Prozent des laufenden Einkommens, das Pflegegeld (abzüglich 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3) zur Berechnung des Kostenersatzes zu Grunde gelegt. Bezahlt die Wohnsitzgemeinde einen Zuschuss, wird dieser angerechnet.
 
Die Restkosten können von der Volkshilfe Vorarlberg bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen werden. Dafür ist Hauptvoraussetzung, dass die betreute Person, an oder unter der Armutsgrenze lebt. <ref name=folder /><ref>[https://vorarlberg.at/-/kurzzeitpflege Kurzzeitpflege], Webseite: vorarlberg.at, abgerufen am 12. Juli 2024.</ref>
 
=== Pflegende/betreuende Angehörige ===
Das [[Sozialministeriumsservice]] unterstützt pflegende/betreuende Angehörige mit bis zu 100 % der Aufenthaltskosten.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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[[Kategorie:Bregenz]]
[[Kategorie:Bregenz]]
[[Kategorie:Dornbirn]]
[[Kategorie:Dornbirn]]
[[Kategorie:Soziale Einrichtung]]
[[Kategorie:Sozialprojekt]]
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