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Ulschalk von Hall ist erstmals als herzoglicher Notar 1286 in einer Zeugenreihe einer Urkunde von [[Meinhard II.|Herzog Meinhard von Kärnten, Graf von Tirol († 1295) namentlich genannt.<ref name ="Hye-Kerkdal134"/> Spätestens seit ca. 1293 gehörte er zu jener Gruppe der höhergestellten Hofnotare, die vor allem in der Landesfinanzverwaltung eingesetzt wurden. Einige Male ist er außerdem als Rechnungsprüfer belegt.<ref name ="Hye-Kerkdal135">vgl. Franz Heinz Hye-Kerkdal: ''Geschichte der tirolisch-kärntnerischen Kanzlei'', 1965, S. 135</ref> | Ulschalk von Hall ist erstmals als herzoglicher Notar 1286 in einer Zeugenreihe einer Urkunde von [[Meinhard II.|Herzog Meinhard von Kärnten]], Graf von Tirol († 1295) namentlich genannt.<ref name ="Hye-Kerkdal134"/> Spätestens seit ca. 1293 gehörte er zu jener Gruppe der höhergestellten Hofnotare, die vor allem in der Landesfinanzverwaltung eingesetzt wurden. Einige Male ist er außerdem als Rechnungsprüfer belegt.<ref name ="Hye-Kerkdal135">vgl. Franz Heinz Hye-Kerkdal: ''Geschichte der tirolisch-kärntnerischen Kanzlei'', 1965, S. 135</ref> | ||
== Besitz- und Vermögensverhältnisse == | == Besitz- und Vermögensverhältnisse == |