Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „=== Zauberformel für Österreich === Die Schweizer kennen die bewährte Zauberformel zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende Zauberformel für Österreich lauten ? Das Bundes-Verfassungsgesetz enthält keine Vorgaben, wie die [https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-wird-eine-Bundesregierung-gebildet Regierungsbildung] stattzufinden hat. Nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis ist, d…“)
 
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=== Zauberformel für Österreich ===
== Zauberformel für Österreich ==
Die Schweizer kennen die bewährte [[w:Zauberformel|Zauberformel]] zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende [[Zauberformel für Österreich]] lauten ?
Die Schweizer kennen die bewährte [[w:Zauberformel|Zauberformel]] zur Wahl ihrer Bundesregierung. Wie müsste die entsprechende [[Zauberformel für Österreich]] lauten ?


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Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrats kann eine Petition einbringen.
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrats kann eine Petition einbringen.
== Geschäftsordnung des Nationalrates ==
Die Frage ist: Sind für Österreich 7 Minister wirklich genug?
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene - dank der Subsidiarität -  ja nicht mehr so viele Aufgabenfelder. Da reichen 7 Minister.
Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus.
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