Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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:(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt.
:(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt.
:(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode.
:(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode.
=== § 87 [Wahlen im Allgemeinen] ===
:(1) Wahlen im Nationalrat bilden einen eigenen Gegenstand der Tagesordnung (§ 50 Abs. 2). Abweichend hievon kann die Wahl eines besonderen Ausschusses zur Vorberatung einer Vorlage vor deren Zuweisung durch den Präsidenten oder in der ersten Lesung eines Gesetzesvorschlages beantragt werden.
:(2) Wahlen sind in der Regel mit Stimmzetteln durchzuführen und werden durch unbedingte Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden. Wahlen mit Stimmzetteln sind geheim durchzuführen. Für die Wahl der Ausschüsse gelten die Bestimmungen der §§ 30, 32 und 33.
:(3) Wahlvorschläge, die dem Präsidenten vor Beginn des Wahlvorganges schriftlich überreicht wurden, sind von diesem dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen, doch sind auch Stimmzettel gültig, die auf einen anderen wählbaren Kandidaten lauten.


== Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander ==
== Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander ==
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