Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 37: Zeile 37:
=== § 50 [Einberufung der Sitzungen; Einwendungen gegen die Tagesordnung] ===
=== § 50 [Einberufung der Sitzungen; Einwendungen gegen die Tagesordnung] ===
:(2) Wahlen auf die Tagesordnung zu stellen, ist der Präsident aus eigenem berechtigt.
:(2) Wahlen auf die Tagesordnung zu stellen, ist der Präsident aus eigenem berechtigt.
== [https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-wird-eine-Bundesregierung-gebildet Wie wird eine Bundesregierung gebildet?] ==
'''Bei der Regierungsbildung selbst hat das Parlament grundsätzlich kein Mitspracherecht.''' Es sind auch keine Hearings für potentielle Regierungsmitglieder im Parlament vorgesehen. Das B-VG idF 1929 sieht eine Bewertung der Regierung erst nach ihrer Bildung vor. Das spiegelt sich in den Sonderbestimmungen für die Sitzungseinberufung in der tagungsfreien Zeit wider: Wird eine neue Bundesregierung zu einer Zeit bestellt, in welcher der Nationalrat nicht tagt, so hat der bzw. die Bundespräsident:in den Nationalrat zum Zweck der Vorstellung der neuen Bundesregierung zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen (Art. 70 Abs. 3 B-VG). Auch das Misstrauensvotum setzt eine bereits gebildete Regierung voraus: Ist das Vertrauen in die Regierung oder einzelne Mitglieder nicht (mehr) vorhanden, können die Abgeordneten dies mit einem Misstrauensvotum zum Ausdruck bringen (Art. 74 B-VG). In der XXVI. GP fand zum ersten Mal ein Misstrauensantrag gegen eine Bundesregierung eine parlamentarische Mehrheit (236/UEA).


== Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander" ==
== Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander" ==
1.554

Bearbeitungen

Navigationsmenü