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Wir ersuchen Sie, im Sinne dieses Bürgerbegehrens eine [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html parlamentarische Petition] an den Präsidenten des Nationalrates zu richten. | Wir ersuchen Sie, im Sinne dieses Bürgerbegehrens eine [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html parlamentarische Petition] an den Präsidenten des Nationalrates zu richten. | ||
Zur erforderlichen Anpassung der [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] schlagen wir vor: | |||
§ 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner] (Bestand) | |||
::(1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten. | |||
::(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt. | |||
::(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode. | |||
§ 5a [Anzahl, fraktionelle Zuordnung der Bundesminister und anzuwendendes Verfahren] (neu) | |||
::(1) Der Nationalrat legt die Anzahl der zu wählenden Bundesminister fest. | |||
::(2) Der Nationalrat legt das Verfahren zur fraktionellen Zuordnung der Bundesminister fest. Zur Wahl stehen: | |||
:::a. das [[w:D'Hondt-Verfahren|D'Hondt-Verfahren]] | |||
:::b. die spezifischen a:b:c:d-Verfahren *) |
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