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Wir ersuchen Sie, im Sinne dieses Bürgerbegehrens eine [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html parlamentarische Petition] an den Präsidenten des Nationalrates zu richten. | Wir ersuchen Sie, im Sinne dieses Bürgerbegehrens eine [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html parlamentarische Petition] an den Präsidenten des Nationalrates zu richten. | ||
== Geschäftsordnung == | |||
Zur erforderlichen Anpassung der [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] schlagen wir vor: | Zur erforderlichen Anpassung der [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] schlagen wir vor: | ||
§ 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner] (Bestand) | § 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner] (Bestand) | ||
:(1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten. | |||
:(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt. | |||
:(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode. | |||
§ 5a [Anzahl, fraktionelle Zuordnung der Bundesminister und anzuwendendes Verfahren] (neu) | § 5a [Anzahl, fraktionelle Zuordnung der Bundesminister und anzuwendendes Verfahren] (neu) | ||
:(1) Der Nationalrat legt die Anzahl der zu wählenden Bundesminister fest. | |||
:(2) Der Nationalrat legt das Verfahren zur fraktionellen Zuordnung der Bundesminister fest. Zur Wahl stehen: | |||
::a. das [[w:D'Hondt-Verfahren|D'Hondt-Verfahren]] | |||
::b. die spezifischen a:b:c:d-Verfahren *) | |||
§ 5b [Wahl der Bundesminister] (neu) | |||
:(1) Der Präsident des Nationalrates leitet die Wahl der Bundesminister. | |||
:(2) Die gemäss gewähltem Verfahren berechtigten Parteien nominieren ihre Kandidaten. | |||
:(3) Die Bundesminister sind einzeln zu wählen. | |||
:(4) Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, entscheidet die Stichwahl der zwei erstgereihten Kandidaten. | |||
:(5) Der Vorgang ist so lange zu wiederholen, bis alle Bundesminister gewählt sind. | |||
§ 5c [Wahl des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers] (neu) | |||
:(1) Der Präsident des Nationalrates leitet die Wahl von Bundeskanzler und Vizekanzler. | |||
:(2) Die drei mandatsstärksten Parteien nominieren ihre Kandidaten aus dem Kreis der gewählten Bundesminister. | |||
:(3) Erreicht kein Kandidat die einfache Mehrheit, entscheidet die Stichwahl der zwei erstgereihten Kandidaten. | |||
§ 5d [Konstituierung der neuen Bundesregierung] (neu) | |||
:(1) Der Präsident des Nationalrates meldet die gewählten Mitglieder der Bundesregierung dem Bundespräsidenten. | |||
:(2) Der Präsident des Nationalrates ersucht den Bundespräsidenten, die Bundesregierung anzugeloben. |
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