Fratschlerin: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Fratschlerin''' bezeichnete man in [[Wien]] beginnend vom 18. Jahrhundert eine Obstverkäuferin, die aus ihrem Obstkorb oder -butte heraus das Obst feilbot. Verkaufsstand besaß eine Fratschler keinen. Diese Verkäuferinnen bezeichnete man als ''Öbstlerin''.
Als '''Fratschlerin''' bezeichnete man in [[Wien]] beginnend vom 18. Jahrhundert eine Obstverkäuferin, die aus ihrem Obstkorb oder -butte heraus das Obst feilbot. Verkaufsstand besaß eine Fratschler keinen. Diese Verkäuferinnen bezeichnete man als ''Öbstlerin''.


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Im Jahr 1776 gab die Hofkanzlei gedruckte Legitimationen, die als ''Poletten'' bezeichnet wurden, die auch einen Zwischenhandel erlaubten, heraus. Mit diesem Ausweis durften sie ab 11 Uhr vormittags (1777 bereits ab 8 Uhr, im Winter ab 9 Uhr) auf den Markt kommen,um Waren für ihren Kleinhandel einzukaufen.
Im Jahr 1776 gab die Hofkanzlei gedruckte Legitimationen, die als ''Poletten'' bezeichnet wurden, die auch einen Zwischenhandel erlaubten, heraus. Mit diesem Ausweis durften sie ab 11 Uhr vormittags (1777 bereits ab 8 Uhr, im Winter ab 9 Uhr) auf den Markt kommen,um Waren für ihren Kleinhandel einzukaufen.
Im ''Mittelhochdeutschen Taschenwörterbuch'' von [[w:Matthias Lexer|Matthias Lexer]] findet man unter dem Stichwort ''vreten, vraten'' als Erklärung ''herumziehen, quälen, plagen''. Bei den [[w:Brüder Grimm|Brüder Grimm]] findet man unter Fratschlerin ''eine Handelsfrau, Trödelfrau, Höckerin, die mit geläufiger Zunge zum Kauf antreibt''. Die Marktordnung von 1571 sprach von verbotener ''Fürkhauffung'' oder ''Fretschlerei''.


== Literatur ==
== Literatur ==

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