172.987
Bearbeitungen
K (→Literatur) |
K (→Einleitung) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Als '''Fratschlerin''' bezeichnete man in [[Wien]] beginnend vom 18. Jahrhundert eine Obstverkäuferin, die aus ihrem Obstkorb oder -butte heraus das Obst feilbot. Verkaufsstand besaß eine Fratschler keinen. Diese Verkäuferinnen bezeichnete man als ''Öbstlerin''. | Als '''Fratschlerin''' bezeichnete man in [[Wien]] beginnend vom 18. Jahrhundert eine Obstverkäuferin, die aus ihrem Obstkorb oder -butte heraus das Obst feilbot. Verkaufsstand besaß eine Fratschler keinen. Diese Verkäuferinnen bezeichnete man als ''Öbstlerin''. | ||
Zeile 5: | Zeile 4: | ||
Im Jahr 1776 gab die Hofkanzlei gedruckte Legitimationen, die als ''Poletten'' bezeichnet wurden, die auch einen Zwischenhandel erlaubten, heraus. Mit diesem Ausweis durften sie ab 11 Uhr vormittags (1777 bereits ab 8 Uhr, im Winter ab 9 Uhr) auf den Markt kommen,um Waren für ihren Kleinhandel einzukaufen. | Im Jahr 1776 gab die Hofkanzlei gedruckte Legitimationen, die als ''Poletten'' bezeichnet wurden, die auch einen Zwischenhandel erlaubten, heraus. Mit diesem Ausweis durften sie ab 11 Uhr vormittags (1777 bereits ab 8 Uhr, im Winter ab 9 Uhr) auf den Markt kommen,um Waren für ihren Kleinhandel einzukaufen. | ||
Im ''Mittelhochdeutschen Taschenwörterbuch'' von [[w:Matthias Lexer|Matthias Lexer]] findet man unter dem Stichwort ''vreten, vraten'' als Erklärung ''herumziehen, quälen, plagen''. Bei den [[w:Brüder Grimm|Brüder Grimm]] findet man unter Fratschlerin ''eine Handelsfrau, Trödelfrau, Höckerin, die mit geläufiger Zunge zum Kauf antreibt''. Die Marktordnung von 1571 sprach von verbotener ''Fürkhauffung'' oder ''Fretschlerei''. | |||
== Literatur == | == Literatur == |